24.02.2009

Statt teurer Wahltarife - Bundesregierung lässt alte Krankengeldregelung wieder zu

Künftig besitzen gesetzlich versicherte Selbstständige wieder automatisch einen Krankengeldanspruch. Die Bundesregierung will dieser Versichertengruppe das "gesetzliche" Krankengeld zugänglich machen, das über den allgemeinen Beitragssatz versichert ist. Erst zum Jahresbeginn war das Krankengeld für Selbstständige aus dem Leistungskatalog gestrichen worden.

Die Folge: Alle Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung mussten das Krankengeld zusätzlich über Wahltarife absichern, und zwar zu höheren Kosten. Je nach Versicherer wurden die Beiträge auch für bestehende Versicherungsverhältnisse nach dem Alter der Versicherten gestaffelt. Daraus ergaben sich vor allem für ältere Versicherte unverhältnismäßig hohe Belastungen.

Mehrere Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Reutlingen hatten die Streichung des Krankengelds aus dem Leistungskatalog und die Tarifgestaltung ihrer Krankenkassen kritisiert. Die Rückkehr zur alten Regelung ist auch ein Lobby-Erfolg der Handwerksorganisationen, die sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung eingesetzt hatten.

Nun soll die bis Ende des Jahres 2008 bestehende Option wieder eingeführt werden. Versicherte können das Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent absichern. Wer den reduzierten Beitragssatz (14,9 Prozent) wählt, muss das Krankengeld per Wahltarif absichern. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Kassen weitere Wahlleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld zu einem früheren Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit, an.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks erwartet, dass die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs noch vor der Sommerpause 2009 abgeschlossen sein wird. Die Änderung des Krankengeldanspruchs wird voraussichtlich zum 1. August 2009 in Kraft treten.