05.12.2008

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wird verdoppelt - Jetzt den neuen ZDH-Flyer bestellen

Wer Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten von Handwerkern ausführen lässt, konnte auch schon bisher Steuern sparen. Nun hat die Bundesregierung den so genannten Steuerbonus auf Handwerkerleistungen verdoppelt. Ab dem 1. Januar 2009 können bis zu 1200 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.

Die Regelung ist Teil des Anfang Dezember verabschiedeten Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Stärkung von Investitionen und Wachstum. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat aus diesem Grund seinen Flyer "Steuerbonus" aktualisiert. Das sechsseitige Faltblatt enthält alle Informationen, die für Privatkunden wichtig sind: eine Auflistung der begünstigten Arbeiten, die Anforderungen, die das Finanzamt an die Handwerkerrechnung stellt und eine Beispielrechnung, wie die Einsparung im Steuerjahr 2009 aussehen könnte.

Der Flyer kann bestellt werden bei

Marketing Handwerk GmbH
Bestellservice
Ritterstraße 21
52072 Aachen

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undefinedMuster des Flyers

Wie Privatkunden Steuern sparen können mit der Handwerkerrechnung, lesen Sie auf unserer Serviceseite undefinedwww.hwk-reutlingen.de/steuerbonus.html.