©Rolf Göbels, GFWH GmbH

08.05.2014

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im Januar 2014 Informationen zum „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“ veröffentlicht.

Aus dem jetzt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bereit gestellten Informationsflyer sind insbesondere die geänderten Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung zur Frage der Abzugsfähigkeit von Leistungen der Schornsteinfeger und Kaminkehrer sowie der Frage der Steuerermäßigung bei Wohn- und Nutzflächenerweiterungen zu ersehen.

Wenn Sie den Flyer für die eigene Kundenwerbung einsetzen möchten, können Sie ihn über die Internet-Seite der Marketing Handwerk GmbH (www.marketinghandwerk.de) bestellen. Ein einzelnes kostenloses Exemplar können Sie telefonisch bei der Handwerkskammer Reutlingen anfordern (07121 2412-121). Bitte beachten: Die Lieferung der Flyer ist für die 24. KW angekündigt.

Ein Muster finden Sie hier als pdf.