28.10.2013

Steuererklärung: Datenabruf ab 2014 möglich

Die Erstellung der Steuererklärung soll erleichtert werden. Ab 2014 können Steuerpflichtige die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten online einsehen und abrufen.

„Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) heißt das Angebot. Zum Start sind insbesondere solche Daten über das ElsterOnlinePortal abrufbar, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Um das Angebot nutzen zu können, ist eine Registrierung und Authentifizierung nötig.

Wer seine Steuererklärungen vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, kann eine Vollmacht zum Datenabruf erteilten. Einzelheiten zur Freischaltung dritter Personen zum Abruf des VaSt werden auf www.elster.de veröffentlicht.