11.01.2011

Stromsteuer: Die neuen Regelungen auf einen Blick

Zum 1. Januar 2011 sind Änderungen des Stromsteuergesetzes in Kraft getreten. Das produzierende Gewerbe, Land- und Forstbetriebe werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die neuen Regelungen in einem Faltblatt zusammengestellt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der allgemein ermäßigte Steuersatz steigt von 60 auf 75 Prozent.
  • Der Sockelbeitrag beträgt nunmehr 1000 Euro (bisher: 512,50 Euro).
  • Der so genannte Spitzenausgleich sinkt von 95 auf 90 Prozent.

Der Flyer „Stromsteuer 2011“ informiert kompakt und übersichtlich darüber, welche Entlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes vorgesehen sind. Anhand einer Modellrechnung werden die einzelnen Bausteine nochmals erläutert.

undefinedFlyer „Stromsteuer 2011“ (Muster)

Onlinerechner

Wie hoch die Stromsteuer für Ihren Betrieb ausfällt, können Sie mit dem ZDH-Stromsteuerrechner online ermitteln.

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