Foto: Erika Hartmann / Pixelio

06.03.2015

Tachografenpflicht: Freie Fahrt auf doppelter Distanz

Gute Nachrichten für Handwerksbetriebe: Seit Anfang März einzelne Bestimmungen der neuen EU-Tachografen-Verordnung in Kraft getreten sind, gilt für die sogenannte „Handwerkerregelung“ ein doppelter Radius. Innerhalb einer Entfernung von 100 statt bisher 50 Kilometern vom Firmensitz müssen Handwerksbetriebe ihre Transportfahrten damit nicht mehr aufzeichnen.

„Die Ausweitung bringt eine deutliche Verbesserung für unsere Betriebe mit sich“, begrüßt Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, die Neuerung. Das Handwerk habe sich in der Vergangenheit immer wieder für Erleichterungen eingesetzt. „Noch lieber hätten wir es gesehen, wenn der Umkreis auf 150 Kilometer erweitert worden wäre. Aber auch so kommt die neue Regelung vielen Betrieben entgegen, die sich hauptsächlich im lokalen Umfeld bewegen. Und es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung – nämlich hin zum Abbau unnötiger Bürokratie“, so Herrmann.

Die Ausnahmeregelung gilt, wie gehabt, für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse und ausschließlich für den Transport von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. Weitere Voraussetzung: Das Fahren darf nicht die Haupttätigkeit sein.

Für schwerere Fahrzeuge ist der Tachograf hingegen verbindlich vorgeschrieben. Es hier genau zu nehmen, rät Ines Bonnaire, Beraterin bei der Handwerkskammer Reutlingen, den Betrieben: „Wichtig ist, dass bei der Berechnung der Gesamtmasse auch das Gewicht mitgeführter Anhänger oder Sattelanhänger berücksichtigt wird.“ Dagegen komme es nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenem Zustand befindet. Allerdings gilt: „Wird ein Anhänger genutzt, kann bei Überschreiten der Gewichtsgrenze schon für die einmalige Nutzung des Fahrzeuggespanns die Pflicht zum Einbau eines Tachografen entstehen“, so die Warnung der Expertin.

Ansprechpartnerin für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Reutlingen: Ines Bonnaire, Telefon 07121 2412-143, E-Mail: ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.