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08.08.2022

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können ab sofort telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen wieder aktiviert.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Sonderregelung gilt vorerst befristet vom 4. August bis 30. November 2022.

Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folge der Gemeinsame Bundesausschuss dem Leitsatz: Vorsicht statt unnötiger Risiken, so dessen Vorsitzender, Prof. Josef Hecken „Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung haben wir in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung.“