23.04.2008

Trickbetrüger geben sich als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus

Im Bereich der Handwerkskammer Reutlingen treten zurzeit die ersten Fälle auf, bei denen Betriebsinhaber telefonische Angebote für gerahmte, aushangpflichtige Gesetze erhalten. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus.

Die Handwerkskammer Reutlingen verkauft aber weder aushangpflichtige Gesetze noch versendet sie solche Gesetze.

Es ist zwar richtig, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Abdruck bestimmter Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen, und zwar jeweils in der aktuellen Fassung. Diese Gesetze müssen aber nicht in gerahmter Form aufgehängt werden. Eine Sammlung aushangpflichtiger Gesetze ist über den Buchhandel erhältlich.

Zu den aushangpflichtigen Gesetzen gehören u. a. das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks erläutert die Vorgehensweise der bundesweit agierenden Anrufer in einem Rundschreiben: Danach erklären die Anrufer, dass bei Verstoß gegen die Aushangpflicht Bußgelder bis zu 250,00 Euro fällig würden, manchmal werde auch eine bevorstehende Kontrolle durch die Handwerkskammer angedroht. Man könnte diese aushangpflichtigen Gesetze jedoch bestellen, die Lieferung würde innerhalb der nächsten Tage per Nachnahme erfolgen. Absender der Nachnahmesendung sei ein Institut für Handwerk und Gewerbe, wobei davon auszugehen sei, dass es sich um eine Briefkastenfirma handele.

Hermann Rempfer von der Rechtsabteilung der Handwerkskammer empfiehlt bei solchen Anrufen den Betriebsinhabern folgendes Vorgehen:

  • Lassen Sie sich den Namen und die Firma sowie die Anschrift des Anrufenden geben.
  • Bevor Sie eine telefonische Bestellung aufgeben, sollten hierzu zuerst nähere Informationen eingeholt werden.
  • Dann sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob die Annahme dieses Angebots tatsächlich notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit auch an die Handwerkskammer wenden.

Ihr Ansprechpartner zum Thema: Hermann Rempfer, Telefon 07121 2412-231, Telefax 07121 2412-400, E-Mail undefinedhermann.rempfer(at)hwk-reutlingen.de.