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09.04.2014

Verbesserung für Gebäudeenergieberater

Die Anforderungen für die Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes sehen vor, dass Gebäudeenergieberater des Handwerks mit einer abgeschlossenen Weiterbildung vor November 2001 zusätzlich 80 Unterrichtseinheiten über fehlende Weiterbildungsinhalte einschließlich einer Prüfung erbringen müssen, um auf der Liste eingetragen zu werden.

Hintergrund für diese Regelung war, dass die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) 2001 eingeführt wurde und die Inhalte in der Weiterbildung noch nicht vermittelt werden konnten.

Die Handwerksorganisationen haben diese Anforderungen gegenüber den Ministerien als zu hoch kritisiert und sich für eine Vereinfachung eingesetzt, zumal sich die meisten der betroffenen Gebäudeenergieberater nach Inkrafttreten der EnEV regelmäßig fortgebildet haben dürften.

Wie die Dena nun mitgeteilt hat, können sich Gebäudeenergieberater mit Abschluss vor November 2001 mit dem zusätzlichen Nachweis von 80 Unterrichtseinheiten ohne Abschlussprüfung eintragen lassen. Die 80 Unterrichtseinheiten können aus der Vergangenheit kumuliert werden, sie müssen lediglich die Themenbereiche aus dem Regelheft zur Energieeffizienzexperten-Liste aufgreifen.

Dies bedeutet für alle interessierten Gebäudeenergieberater mit Prüfung vor November 2001 eine deutlich vereinfachte Zugangsmöglichkeit. Diese Regelung ist bis zum Ende der Übergangsregelung (30.09.2014) begrenzt. Danach muss eine Abschlussprüfung absolviert werden.