12.12.2006

Verjährungen verhindern

Offene Forderungen können kleine Betriebe schnell in Existenznot bringen.

Wer nicht rechtzeitig reagiert, dem kann es passieren, dass offene Rechnungen verjähren. Damit geht dann jeder Anspruch auf Geld für erbrachte Leistungen verloren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die gesetzlichen Verjährungsfristen im Auge zu behalten.

So verfallen am 31. Dezember 2006 alle Forderungen aus dem Jahr 2003, die der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen. Dazu zählen auch Zahlungsansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen.

Was Handwerksbetriebe beachten müssen, damit ihre Forderungen nicht verfähren, ist auf der Internetseite der Handwerkskammer Reutlingen nachzulesen: www.hwk-reutlingen.de/verjaehrung.html