Foto: Raven-Li / Pixelio

16.05.2013

Verklebte Holzbaukonstruktionen auf Sicherheit prüfen

Im Jahr 2006 stürzte das Dach der Eisporthalle in Bad Reichenhall unter einer hohen Schneelast ein. Als eine der Konsequenzen aus dem Unglück darf der damals verwendete Harnstoffharzklebstoff nicht mehr eingesetzt werden. Das Umweltministerium Baden-Württemberg rät, bestehende Bauten einer Sonderprüfung zu unterziehen.

Die Bauaufsichtsbehörden ließen unter anderem die verwendeten Baustoffe untersuchen. Nach den vorliegenden Ergebnissen kann die Standsicherheit von Konstruktionen gefährdet sein, wenn diese aus harnstoffharzverklebten Holzbauteilen bestimmter Bauweise  erstellt wurden und  bestimmten äußeren Einflüssen (Feuchtigkeit, Temperatur) ausgesetzt sind.  Als erste Maßnahme wurde beschlossen, den in Bad Reichenhall eingesetzten Klebstofftyp  (Harnstoffharz  bzw. Klebstofftyp II nach DIN EN 301) von der zukünftigen Anwendung auszuschließen.

Mögliche Risiken frühzeitig erkennen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg regt zudem eine vorsorgliche Prüfung aller harnstoffharzverklebten Gebäude und Bauteile an. Eigentümer oder Betreibern  wird die einmalige Prüfung von Konstruktionen mit einer Stützweite von mehr als 12 Metern, wie beispielsweise Stadien, Hallenbäder, Einkaufsmärkte und Schulen, großen Vordächer und angehängten Balkonen, empfohlen.

Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz und das Umweltministerium Baden-Württemberg haben hierzu ausführliche Hinweise zur Vorgehensweise (Materialanalyse, Ermittlung der Umgebungsbedingungen, Dokumentation, Maßnahmen), erarbeitet. Die Überprüfungen sind durch fachkundige Personen durchzuführen.

Ziel ist es, mögliche Gefährdungen im Gebäudebestand, die durch harnstoffharzverklebte Bauteile bestehen können, frühzeitig zu erkennen und die Risiken zu minimieren. Daher sollte die einmalige Sonderprüfung der betroffenen baulichen Anlagen auch dann durchgeführt werden,  wenn in der Vergangenheit bereits andere Sicherheitsprüfungen erfolgt sind.

Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 24. April 2013

Hinweise  zur  Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagendurch den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten (Fassung: September 2006)

Hinweise zur Einschätzung von Art und Umfang zu untersuchender harnstoffharzverklebter Holzbauteile auf mögliche Schäden aus Feuchte- oder Temperatureinwirkungen durch den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten (Fassung: Februar 2013)

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umwelt und Energie, Telefon 07121 2412-143, E-Mail.