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Sieht aus wie ein Gebührenbescheid einer Behörde, tatsächlich handelt es sich um eine vollkommen überzogene Rechnung für einen überflüssigen Dienst.

30.01.2019

Vorsicht, Abzocke

Eine alte Masche in neuem Gewand: Aktuell werden Betriebe und Vereine wegen eines Eintrags in eine sogenannte „Datenbank der Handelsregisterbekanntmachung“ angeschrieben. Unser Tipp: ab damit in den Papierkorb.

Das einseitige Anschreiben mit Überweisungsformular wirkt auf den ersten Blick wie ein Bescheid einer Behörde. Es wimmelt nur vor Begriffen, wie beispielsweise „Handelsregisterzentrale“ oder „Gewerberegisterbekanntmachungen für Bund und Länder“, die dem Ganzen einen amtlichen Anstrich verleihen sollen.

Im Kleingedruckten erfährt man, dass es sich um ein Angebot zur Veröffentlichung des Registereintrags in eine nicht-amtliche Datenbank unter www.gzr-zentrale.de handelt. Für die Eintragung werden einmalig 789,74 Euro fällig.

Ein solcher Veröffentlichungsweg ist schlicht überflüssig, denn das von den Amtsgerichten geführte Handelsregister ist für die Öffentlichkeit bestimmt. Jeder kann Einsicht in die dort hinterlegten Daten zu den dort hinterlegten Informationen der registrierten Kaufleute nehmen.

Die Handwerkskammer Reutlingen empfiehlt für solche Schreiben dringend die einzig mögliche Ablage: den Papierkorb.

Informationen zu den Maschen der Abzocker und Tipps für Betriebe finden Sie auf unserer Sonderseite

 www.hwk-reutlingen.de/branchenbuch-abzocke.html

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de