21.07.2010

Vorzeitige Gesellenprüfung rechtzeitig beantragen

Wer in der Ausbildung mit guten Leistungen überzeugt, kann Zeit sparen und früher seinen Abschluss machen. Die Handwerkskammer Reutlingen weist darauf hin, dass Lehrlinge, die Anfang nächsten Jahres vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen wollen, einen Antrag bis zum 1. September 2010 stellen müssen.

Den Antrag auf eine vorgezogene Prüfung können alle Auszubildenden stellen, die zwischen dem 1. April und dem 30. September 2011 ihre Ausbildung beenden würden. Im besten Fall verkürzt sich die Lehrzeit um ein halbes Jahr.

Vorausgesetzt, die Noten stimmen. Um in den Genuss der Vergünstigung zu kommen, muss der Notendurchschnitt mindestens 2,4 betragen. Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses genügt. Darüber hinaus müssen die vorgeschriebenen Kurse in der überbetrieblichen Ausbildung besucht worden sein. Der Ausbildungsbetrieb bestätigt zudem, dass bis zum vorzeitigen Prüfungstermin alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden konnten.

Und dann gilt es noch, die Mindestausbildungsdauer zu beachten. Denn die darf nicht unterschritten werden. Die Mindestdauer beträgt 18 Monate bei dreijährigen Ausbildungen und 24 Monate bei dreieinhalbjährigen Ausbildungen. Diese Standards gewährleisten, dass die Verkürzung nicht zu Lasten des Ausbildungsniveaus geht.

Das Antragsformular kann von der Internetseite der Handwerkskammer Reutlingen geladen werden unter undefinedwww.hwk-reutlingen.de/formulare.html.

Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Jutta Pertl, Ausbildungsabteilung, Telefon 07121 2412-262, undefinedjutta.pertl[at]hwk-reutlingen.de.