20.01.2004

Vorzeitige Zulassung

Neben der Ablegung der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nach Ablauf der regulären Ausbildungszeit gibt es im Handwerk auch die Möglichkeit, bei besonders qualifizierten Leistungen die Gesellen- bzw. die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen.

Die Handwerkskammer Reutlingen macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung oder auf Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung unter Befreiung vom Nachweis der Lehre bis spätestens 1. März 2004 bei der Handwerkskammer Reutlingen eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung im Sommer 2004 können alle Lehrlinge stellen, die zwischen dem 1. Okt. 2004 und dem 31. März 2005 auslernen und die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern der Berufsschule (Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Praktische Fachkunde) von mindestens 2,4 (Halbjahreszeugnis),
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellen-/ Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
  • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte bzw. Ausbildungsnachweise.

    Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer Reutlingen unter Telefon 0 71 21/24 12-2 65 (vormittags) oder per E-Mail: ausbildung[at]hwk-reutlingen.de