04.12.2008

Was ändert sich im Steuerjahr 2009?

Zum Jahreswechsel müssen sich Steuerzahler wieder einmal auf zahlreiche steuerliche Änderungen einstellen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat alle wichtigen Informationen und Beispielrechnungen in seinem kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2009“ zusammengefasst.

Die Broschüre behandelt unter anderem die aktuellen Maßnahmen zur Stabilisierung der Binnenkonjunktur, also die verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Handwerkerleistungen und anderen Dienstleistungen, die befristete Befreiung von der Kfz-Steuer beim Neuwagenkauf sowie die Verbesserung von Abschreibungsbedingungen. Hinzu kommen Erläuterungen zur Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, zur steuerlichen Behandlung von Schulgeldzahlungen und Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung. Alle Themen werden verständlich aufbereitetet. Zahlreiche Fallbeispiele helfen, die sich im Dickicht der komplizierten Regelungen zurecht zu finden.

Die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungssteuer umfasst ein eigenes Kapitel. Darin werden die ab dem 1. Januar 2009 geltenden Freibeträge und Steuersätze erläutert, die Besteuerung von Betriebs- und Grundvermögen erklärt und die Bewertung des Vermögens dargestellt. Damit kein Cent zu viel ans Finanzamt überwiesen wird, zeigt der Ratgeber, wie durch Erbschaft- und Einkommensteuer entstehende Doppelbelastungen vermieden werden können.
Zudem liefert der Ratgeber Antworten auf alle Fragen zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. So wird zum Beispiel erläutert, welche Kapitalanlagen unter die Abgeltungssteuer fallen, welche Rolle die Kirchensteuer im Besteuerungsverfahren spielt oder wie die Verlustverrechnung funktioniert.

Der Ratgeber „Steueränderungen 2009“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 76 77 78 kostenlos erhältlich.

undefinedwww.steuerzahler-baden-wuerttemberg.de