Foto: Rolf van Melis / pixelio.de

25.07.2012

Welche Chemikalien kommen auf die Reach-Liste?

Am 26. September 2012 veranstaltet das Netzwerk Reach@Baden-Württemberg eine Informationsveranstaltung zum Thema "Kandidatenstoffe - Pflichten für Erzeugnishersteller, Importeure und Anwender" im Geno-Haus in Stuttgart.

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) sind chemische Verbindungen, die nach der Reach-Klassifikation als besonders gefährlich für Mensch oder Umwelt gelten. Werden sie in Kandidatenliste aufgenommen, entstehen zahlreiche Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen, die diese Stoffe enthalten. Die Materie ist komplex, und nicht immer fällt es Unternehmen einfach, den Überblick zu behalten.

Die Schwerpunkte dieser Veranstaltung liegen daher neben der Darstellung des rechtlichen Rahmens auf den Berichten von Erzeugnisherstellern über den Umgang mit SVHC-Stoffen in der betrieblichen Praxis. Außerdem werden Beispiele aus der Vollzugspraxis berichtet sowie die Erwartungen der Behörden an Unternehmen hinsichtlich SVHC-Stoffe dargestellt. Kompetente Fachleute aus Industrie, Forschung und Verwaltung stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und beantworten die Fragen der Teilnehmer.

Kandidatenstoffe - Pflichten für Erzeugnishersteller, Importeure und Anwender
26. September 2012, 9 bis 17 Uhr
Geno-Haus, Stuttgart
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart

Die Tagungsgebühr beträgt 120 Euro.

Ausführliche Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie im Faltblatt zur Veranstaltung.

Zu Reach

Die Europäische Union hat mit der Reach-Verordnung das europäische Chemikalienrecht neu geordnet. REeach betrifft nicht nur Hersteller und Importeure von Chemikalien. Alle Akteure der Lieferkette, vom Hersteller, Weiterverarbeiter, Händler bis zum Verwender von Chemikalien, müssen sich mit der Reach-Verordnung auseinandersetzen, um Alt- und Neustoffe weiter auf dem Markt anbieten oder verwenden zu können.

Das Reach-Netzwerk, zu dem der Baden-Württembergische Handwerkstag gehört, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung.

www.reach.baden-wuerttemberg.de

Ansprechpartner ist Dr. Gerd Kleiber, Umwelt und Technik, Telefon 07121 2412 143, E-Mail.