13.10.2011

Wenn das Finanzamt den Umsatz schätzt

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat seine kostenlose Broschüre zu den Richtsätzen der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn aktualisiert. Diese Richtsätze und Pauschbeträge zieht die Finanzverwaltung immer dann heran, wenn es gilt, Einnahmen, Ertrag und Eigenverbrauch zu verproben.

Die Broschüre informiert Steuerzahler darüber, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung einen Vergleich des jeweiligen Betriebsergebnisses mit den Richtsätzen durchführen darf. Der Steuerzahlerbund weist darauf hin, dass von den Richtsätzen abweichende Gewinn- und Umsatzzahlen allein noch keine gewinnerhöhende Schätzung rechtfertigt. Nur wenn trotz Verprobung und Nachkalkulation beträchtliche Zweifel an den Angaben bestehen, darf eine Schätzung erfolgen.

Tipp für Gewerbetreibende: Anhand der tabellarischen Übersichten kann der Steuerpflichtige überprüfen, ob und wie weit sein Betriebsergebnis von den Richtwerten der jeweiligen Gewerbeklasse abweicht. Dieser Vergleich ist nicht nur im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Auswertung von Interesse, sondern hilft auch bei der Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung.

Die kostenlose  Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2010" kann unter Telefon 0800 0 76 77 78 angefordert werden.

www.steuerzahler-bw.de