24.07.2008

Wichtige Erfolge erzielt - Sommervollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen

Künftig sollen Handwerker schneller an ihr Geld kommen. Das entsprechende Gesetz ist vom Bundestag noch vor der Sommerpause verabschiedet worden; der Bundesrat wird am 19. September darüber befinden. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt“, bilanzierte Hauptgeschäftsführer Joachim Eisert anlässlich der Sommervollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen.

Eisert kritisierte die weit verbreitete Praxis, Zahlungen trotz ordnungsgemäßer Erledigung durch den Handwerker hinauszuzögern: „Es kann nicht sein, dass ein kleiner Handwerksbetrieb über Monate quasi als Kreditinstitut ausgenutzt wird.“ Viele Betriebe stünden vor dem Problem, wegen offener Rechnungen aktuelle Aufträge nicht vorfinanzieren zu können. Im Extremfall drohe trotz voller Auftragsbücher die Insolvenz, so Eisert.

Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen verbessere nun die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen Abschlagszahlungen verlangen können, fasste Eisert zusammen: „Ein Teilerfolg.“ Allerdings gebe es weitere Baustellen. So fordert das Handwerk die Einführung einer vorläufigen Zahlungsanordnung durch Gerichte und höhere Teilzahlungen. „Aus unserer Sicht genügt es, wenn Auftraggeber das Zweifache der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten einbehalten dürfen, nicht wie bisher das Dreifache“, führte Eisert aus.

Unbürokratische Vergabe

Auch beim Thema öffentliche Vergabe sieht der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen ein wichtiges Etappenziel erreicht. Die Landesregierung hat die so genannten Wertgrenzen, nach denen öffentliche Aufträge ohne langwieriges Vergabeverfahren vergeben werden können, erhöht. Eisert begrüßte die Entscheidung als Stärkung der regionalen Vergabemöglichkeiten: „Kommunen können künftig mehr Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung vergeben.“ Dies verbessere die Chancen kleiner Anbieter, an öffentliche Aufträge zu kommen.

Eisert forderte die Städte und Gemeinden auf, die neuen Möglichkeiten nun auch konsequent auszuschöpfen und den gewonnenen Spielraum zu nutzen. Der im Frühjahr erzielte Kompromiss – die Höhe der Wertgrenzen wurden verdoppelt – sei ein wirksames Instrument gegen den ruinösen Preiswettbewerb im Bau- und Ausbaugewerbe.

Kammer kritisiert Zweckverband

Dennoch sei die Wettbewerbslage für viele Handwerksbetriebe schwierig. Ein aktuelles Beispiel liefert nach Auffassung Eiserts der Zweckverband „Wegebaugerätegemeinschaft Albrand“, der von 43 Kommunen aus fünf Landkreisen getragen wird und sich zunehmend in der Erschließung und im Straßenbau betätigt. „Wir haben die Sorge, dass Betriebe im Straßenbauerhandwerk von öffentlichen Aufträgen künftig weitgehend abgeschnitten werden“, sagte Eisert. Nach Berechnungen des Fachverbandes Bau komme allein im Bereich der Gemeindestraßen eine Auftragssumme von 13,5 Millionen Euro pro Jahr zusammen.

Allerdings droht die Gefahr, dass der Gesetzgeber dieses „Treiben“ der Zweckverbände, so Eisert, auch noch offiziell legalisiert: Er plane nämlich diese so genannte „interkommunale Zusammenarbeit“ völlig aus dem öffentlichen Vergaberecht heraus zu nehmen. Die Handwerkskammer Reutlingen wende sich deshalb entschieden gegen eine Ausweitung der Aktivitäten des Zweckverbandes zu Lasten des Handwerks. „Schließlich erwartet die Politik stets und ständig die Ausbildung junger Menschen und den Erhalt von Arbeitsplätzen“, sagte Eisert.