22.06.2006

Widerstand gegen neue Gebührenregelung

Die Handwerkskammer Reutlingen hat rund 3500 Betriebe per E-Mail aufgefordert, an einer Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks teilzunehmen.

Der Hintergrund: Handwerksbetrieben drohen ab dem 1. Januar 2007 zusätzliche Belastungen: Ab dann sollen auch für so genannte "neuartige Empfangsgeräte" wie internetfähige PCs und Laptops oder UMTS-Handys Rundfunkgebühren fällig werden.

Unternehmen können sich von dieser neuen Gebühr nur freistellen lassen, wenn sie bereits für ein herkömmliches Radio bzw. einen Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da viele Handwerker solche Geräte aber nicht im Betrieb einsetzen, werden gerade sie durch die neue Regelung betroffen und müssen dann eine GEZ-Gebühr von bis zu 204,36 Euro jährlich zahlen.

Besonders betroffen sind Unternehmen mit mehreren Filialen, denn die Gebühr fällt für jede Betriebsstätte extra an, wenn dort ein "neuartiges Empfangsgerät" vorgehalten wird. Der bevorstehende Gebührenzwang erscheint insbesondere deshalb fragwürdig, da Kleinbetriebe in aller Regel ihre PCs und Handys ausschließlich als Arbeitsgeräte verwenden. Entscheidend soll jedoch einzig die potenzielle Möglichkeit zum Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen über das Internet sein.

Die Handwerkskammer Reutlingen ist bestrebt, diese zusätzliche Kostenbelastung von den Betrieben abzuwenden. In den nächsten Wochen und Monaten sind mehrere Sitzungen von verschiedenen Rundfunkgremien geplant, auf die Einfluss genommen werden soll, um bis zum Jahresende noch eine handwerksfreundliche Regelung durchzusetzen.

Die Umfrage finden Sie hier www.zdh.de.