Einen Betrieb erfolgreich führen

Egal, ob Sie sich mit einem neuen Betrieb selbstständig machen, in ein bestehendes Unternehmen einsteigen oder Führungsaufgaben in einem größeren Betrieb übernehmen möchten, bei uns bekommen Sie in der Meistervorbereitung das notwendige  Handwerkszeug dazu.

Jede Meisterprüfung besteht aus:

  • Teil I: Praktische Kenntnisse
  • Teil II: Fachtheoretische Kenntnisse
  • Teil III: Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
  • Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Unsere Empfehlungen:

  • Klären Sie frühzeitig ab, ob     Bafög für Sie in Frage kommt und beantragen Sie es rechtzeitig.
  • Wer die Teile III und IV zuerst besucht, hat es bei den betriebswirtschaftlichen Aspekten der Teile I und II leichter.

Inhalte des Vorbereitungslehrgangs auf die Meisterprüfung Teile III und IV

Gewerkeübergreifend werden Ihnen die für das Führen eines Betriebes notwendigen Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und für die Ausbildung vermittelt.

Teil III (wirtschaftlich-rechtlicher Teil)

  • Grundlagen des Rechnungswesens und Controlling
  • Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen

Teil IV (berufs- und arbeitspädagogischer Teil)

  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Termine, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung

Teilzeit: jährlich von September bis Juli

dienstags und donnerstags von 18 Uhr bis 22 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 15 Uhrjährlich von Mai bis April

 Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile III + IV in Teilzeit


Vollzeit: jährlich von Januar bis März

montags bis freitags von 8 Uhr bis 16:15 Uhr

 Termin, Unterrichtszeiten und Kursanmeldung Teile III + IV in Vollzeit

Hinweise:

  • Die Teile I und II werden wie die Teile III und IV jeweils zusammenhängend angeboten.
  • Bitte melden Sie sich für die Meistervorbereitung Teile I und II sowie für die Meistervorbereitung Teile III und IV jeweils separat an.
  • Alle vier Teile können auch einzeln gebucht werden, z. B. wenn Sie noch einen der Teile nachholen möchten.

Informationen zum Meister-BaföG erhalten Sie  hier.

Zulassungsvoraussetzungen

Bitte stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung, bevor Sie sich für einen Vorbereitungslehrgang anmelden.

Zur Meisterprüfung wird gemäß § 49 der Handwerksordnung zugelassen:

"...wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat."

"Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine zwei- bis dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat."

 Weitere Informationen zur Zulassung und das Antragsformular finden Sie hier.

 

 

Aufstiegs-BAföG (vormals: Meister-BAföG)

Die Meisterausbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen das „Aufstiegs-BAföG“ – eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – für sich beantragen.

Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, über welche Sie sich online oder direkt bei Ihrem zuständigen Förderamt informieren können.

Der richtige Ansprechpartner ist das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landratsamt (Ihr Erstwohnsitz ist maßgebend).

 Landratsamt Freudenstadt, Postfach 620, 72236 Freudenstadt, Telefon 07441 920-0

 Landratsamt Reutlingen, Postfach 2143, 71711 Reutlingen, Telefon 07121 480-0

 Landratsamt Sigmaringen, Postfach 440, 72482 Sigmaringen, Telefon 07571 102-0

 Landratsamt Tübingen, Postfach 1929, 72009 Tübingen, Telefon 07071 207-0

 Landratsamt Zollernalbkreis, Postfach 10 06 62, 72336 Balingen, Telefon 07433 92-01

Logo Aufstiegs-BAFöG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Aufstiegs-BAFöG von A-Z

Wer und wie wird gefördert? Wie hoch fällt die Förderung aus? Antworten gibt es unter

 www.aufstiegs-bafoeg.de