Aufstiegs-BAföG (vormals: Meister-BAföG)

Die Meisterausbildung ist immer eine lohnenswerte Investition in die eigene Zukunft. Wem es am nötigen Geld dafür mangelt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen das „Aufstiegs-BAföG“ – eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – für sich beantragen.

Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft, über welche Sie sich online oder direkt bei Ihrem zuständigen Förderamt informieren können.

Der richtige Ansprechpartner ist das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landratsamt (Ihr Erstwohnsitz ist maßgebend).

 Landratsamt Freudenstadt, Postfach 620, 72236 Freudenstadt, Telefon 07441 920-0

 Landratsamt Reutlingen, Postfach 2143, 71711 Reutlingen, Telefon 07121 480-0

 Landratsamt Sigmaringen, Postfach 440, 72482 Sigmaringen, Telefon 07571 102-0

 Landratsamt Tübingen, Postfach 1929, 72009 Tübingen, Telefon 07071 207-0

 Landratsamt Zollernalbkreis, Postfach 10 06 62, 72336 Balingen, Telefon 07433 92-01

Logo Aufstiegs-BAFöG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Aufstiegs-BAFöG von A-Z

Wer und wie wird gefördert? Wie hoch fällt die Förderung aus? Antworten gibt es unter

 www.aufstiegs-bafoeg.de

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Mit bis zu 8.100 Euro unterstützt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH junge Berufstätige, die eine berufliche (nicht-akademische) Weiterbildung absolvieren wollen. Das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierte Stipendium läuft über maximal drei Jahre.

Was wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den Abschluss einer Berufsausbildung. Darunter fallen sowohl fachbezogene berufliche Aufstiegsfortbildungen (Techniker, Fachwirt, Meister) als auch berufsübergreifende Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender beruflicher und sozialer Kompetenzen dienen. Ein Entscheidungskriterium ist dabei die staatliche Anerkennung des Abschlusses.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.

Wer wird gefördert?

In das Programm aufgenommen werden begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der der Förderung jünger als 25 Jahre sind. In begründeten Fällen (Bundesfreiwilligendienst, Soziales Jahr, Mutterschutz und Elternzeit) kann die Altersgrenze um maximal drei Jahre angehoben werden.

Kriterien für Bewerbungen

  • Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfungen mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch den begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

 Ansprechpartnerin ist

Sandra Herrenkind
Telefon 07121 2412-211
Telefax 07121 2412-421
E-Mail sandra.herrenkind@hwk-reutlingen.de

Weiterbildungsstipendium

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung finden Sie  hier.

Meisterprämie

Die Meisterprämie ist da. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhalten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung 1.500 Euro. Die Prämie kann ab dem 1. Mai 2020 bei den Handwerkskammern beantragt werden.

Wer bekommt die Prämie?

Die Meisterprämie erhält jeder Handwerker,

  • der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt und
  • seinen Hauptwohnsitz oder
  • Beschäftigungsort in Baden-Württemberg hat.

Mit anderen Worten: Absolventen, die ihre Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben, können die Prämie ebenfalls nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder ihre Arbeitsstätte in Baden-Württemberg liegt.

Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt. Die Handwerkskammer wird die Antragsberechtigten auf die neue Regelung hinweisen.

Wie beantrage ich die Meisterprämie?

Anträge können bei der baden-württembergischen Handwerkskammer gestellt werden, die das Prüfungszeugnis ausgestellt hat oder - sofern die Meisterprüfung nicht in Baden-Württemberg abgelegt wurde - in deren Kammerbezirk der Hauptwohnsitz und /oder Beschäftigungsort des Antragstellers liegt.

Und so geht es

  • Laden Sie zunächst den Antrag auf Gewährung der Meisterprämie im Handwerk in Baden-Württemberg herunter, lesen diesen durch und füllen den Antrag vollständig aus.
  • Im Anschluss drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und scannen den Antrag wieder ein.
  • Bitte wählen Sie folgenden Dateinamen: Meisterprämie_Name_Vorname_Geburtsdatum (Meisterprämie_Mustermann_Max_01.01.2020).
  • Schicken Sie den Antrag mit den notwendigen Anhängen als eine PDF per E-Mail an meisterpruefung[at]hwk-reutlingen.de.

Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalte?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.

Antrag stellen

 Antrag Meisterprämie

Video: Meisterprämie - so stellen Sie Ihren Antrag

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