Der erste Schritt

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

Zulassungspflichtige Handwerke

  • Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie einen Gesellenabschluss in dem Handwerk der Meisterprüfung oder in einem damit verwandten Handwerk abgelegt haben.
  • Haben Sie einen anderen Gesellenabschluss und können in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen, werden Sie ebenfalls zur Meisterprüfung zugelassen.

Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe

  • Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie einen Gesellenabschluss oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben.

Ansprechpartner

Funke, Joel

07121 2412-254

 

Scheschowitsch, Marion

07121 2412-253