Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen

Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" in Kraft. Wer über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, hat nun einen Anspruch darauf, diese Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf hin überprüfen zu lassen. Die Handwerkskammer Reutlingen ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Sigmaringen und Zollernalb zuständig.
Beratung und Antrag
Prüfung
Bescheinigungen
Kosten
Downloads und Links
Ansprechpartner
Beratung und Antrag
Interessenten sollten in jedem Fall unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Die Servicestelle der Handwerkskammer Reutlingen hilft, den passenden inländischen Referenzberuf zu finden, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Weiterbildung. Im Anschluss an dieses Beratungsgespräch können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Prüfung
Die Handwerkskammer prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und einem deutschen Abschluss bestehen. Erlauben die vorliegenden Unterlagen keine abschließende Prüfung, können ergänzend ein Fachgespräch oder ein Arbeitsprobe herangezogen werden.
Bescheinigungen
Ist eine hohe Übereinstimmung mit einem deutschen Berufsabschluss gegeben, stellt die Kammer eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.
Wenn keine Gleichwertigkeit attestiert werden kann, erhalten Antragsteller eine Beschreibung der wesentlichen Unterschiede. Antragssteller, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen, werden darüber informiert, wie sie die Gleichwertigkeit erreichen können (Eignungsprüfung, Qualifizierung).
Kosten
Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt zurzeit 75 Euro. Die Kosten können allerdings deutlich höher ausfallen, wenn zum Beispiel die Kompetenzen und Qualifikationen aufgrund fehlender Nachweise nachträglich festgestellt werden müssen. Die Höchstgrenze liegt bei 600 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls das Honorar für einen Dolmetscher. Die voraussichtlichen Gesamtkosten können vorab in einem unverbindlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
Downloads und Links
Faltblatt zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Merkblatt zum Verfahrensablauf (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Antrag
Weitere Informationen finden Sie im Internet
Anerkennung in Deutschland - Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums
Netzwerk Integration durch Qualfizierung Baden-Württemberg


