Innovationsgutschein: Land fördert Kooperationen mit Start-ups

Mittelständische Unternehmen können ab Januar 2026 bei einer Zusammenarbeit mit Start-ups vom neuen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ und einer Förderung von bis zu 20.000 Euro profitieren.

Die Zusammenarbeit von Start-ups mit dem etablierten Mittelstand kann ein Erfolgsfaktor für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Baden-Württemberg sein. Um diese Kooperationen zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg das bewährte Förderprogramm der Innovationsgutscheine zum 1. Januar 2026 um die neue Förderlinie „Mittelstand trifft Start-ups“ erweitert.

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Technologien und Produkte von Start-ups einsetzen und ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angebote der Start-ups in den Produkten und Dienstleistungen des KMU-Partners eingesetzt oder, nach innen gerichtet, neue Technologien und Innovationen in interne Prozesse und Verfahren integriert werden.

Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung erfolgt, wie für alle Innovationsgutscheine, über die L-Bank.

L-Bank: Innovationsgutschein

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