Konjunktur

Vier Mal im Jahr befragen die baden-württembergischen Handwerkskammern ihre Mitgliedsbetriebe zur konjunkturellen Lage. Die online durchgeführte Erhebung erfolgt jeweils in den letzten zwei Wochen des Quartals. Die Ergebnisse werden regional und nach Gewerbegruppen gewichtet, sodass ein repräsentatives Bild für das Handwerk in Baden-Württemberg und die einzelnen Regionen entsteht.
Konjunkturberichte der Handwerkskammer Reutlingen
Archiv
Methodische Erläuterungen
Grundlage
Die Berechnung des Konjunkturindikators erfolgt nach der ifo-Methode. Eine Beispielberechnung: Im 1. Quartal 2019 beurteilten 74 Prozent der befragten Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg ihre gegenwärtige Geschäftslage als gut, 6 Prozent bezeichneten ihre Lage als schlecht. Damit lag der Saldo der Geschäftslage (GLS) – gute abzüglich schlechter Bewertungen – bei +68 Punkten. Bei den Geschäftserwartungen sprachen 18 Prozent der Betriebe von guten Aussichten und 16 Prozent von schlechten. Der Saldo hier: +2 Punkte.
Einteilung der Gewerbegruppen:
Bauhauptgewerbe
Maurer und Betonbauer (A)
Zimmerer (A)
Dachdecker (A)
Straßenbauer (A)
Gerüstbauer (A)
Ausbaugewerbe
Maler und Lackierer (A)
Klempner (A)
Installateur und Heizungsbauer (A)
Elektrotechniker (A)
Tischler (A)
Raumausstatter (A)
Glaser (A)
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (A)
Stuckateure (A)
Handwerke für den gewerblichen Bedarf
Feinwerkmechaniker (A)
Elektromaschinenbauer (A)
Landmaschinenmechaniker (A)
Kälteanlagenbauer (A)
Metallbauer (A)
Gebäudereiniger (B1)
Informationstechniker (A)
Schilder- und Lichtreklamehersteller (A)
Kraftfahrzeuggewerbe
Karosserie- und Fahrzeugbauer (A)
Kraftfahrzeugtechniker (A)
Nahrungsmittelgewerbe
Bäcker (A)
Konditoren (A)
Fleischer (A)
Gesundheitsgewerbe
Augenoptiker (A)
Zahntechniker (A)
Hörgeräteakustiker (A)
Orthopädieschuhmacher (A)
Orthopädietechniker (A)
Personenbezogene Dienstleistungen
Friseure (A)
Schuhmacher (B1)
Uhrmacher (B1)
Maßschneider (B1)
Fotografen (B1)
Textilreiniger (B1)
Kosmetiker (B1)
(A): Zulassungspflichtige Handwerke
(B1): zulassungsfreie Handwerke
(B2): handwerksähnliche Gewerke