Kosten und Gebühren

Prüfungsgebühren

Im Rahmen der Meisterprüfung fallen auch Gebühren und Kosten an, welche sich nach unserem aktuellen Gebührenverzeichnis richten.

Teil I – Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten 300 Euro
Teil II – Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse 350 Euro
Teil III – Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse 200 Euro
Teil IV – Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse 250 Euro
Berufsspezifische Prüfungsgebühren je nach Handwerk 400 bis 1.500 Euro

Mögliche Zusatzkosten

Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch weitere Kosten anfallen.

Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von einem Teil der Meisterprüfung 50 Euro
Freigabegenehmigung für einen anderen Meisterprüfungsausschuss 20 Euro
Ersatz- und Zweitausfertigung von Meisterurkunden als Schmuckblatt 50 Euro
Ersatz und Zweitausfertigungen von Prüfungszeugnissen, Meisterkarten sowie
ergänzenden Prüfungsbescheinigungen (Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer)
25 Euro
Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung 30 Euro
Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung 20 Prozent
Rücktritte nach Beginn der Meisterprüfung 100 Prozent

Die Gebühren für die einzelnen Teile Ihrer Meisterprüfung werden erst mit der Einladung zur Meisterprüfung, welche Sie spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin erhalten, fällig. Bitte begleichen Sie die Gebühren rechtzeitig bis zum Prüfungstag.

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