Zulassung zur Meisterprüfung

Der erste Schritt

Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

Zulassungspflichtige Handwerke

  • Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie einen Gesellenabschluss in dem Handwerk der Meisterprüfung oder in einem damit verwandten Handwerk abgelegt haben.
  • Haben Sie einen anderen Gesellenabschluss und können in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen, werden Sie ebenfalls zur Meisterprüfung zugelassen.

Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe

  • Sie werden zur Meisterprüfung zugelassen, wenn Sie einen Gesellenabschluss oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben.

Zulassung zur Meisterprüfung

 Online-Formular

Ansprechpartner


Meisterprüfungsabteilung

Telefon 07121 2412-253
marion.scheschowitsch@hwk-reutlingen.de

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