Immer wieder gestellte | FAQs
Allgemeine Fragen zur Handwerkskammer, zur Mitgliedschaft und Handwerksberufen
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.
Der Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen umfasst die Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb. Der Kammerbezirk umfasst einen vielseitigen und aktiven Wirtschaftsraum mit wenigen größeren Städten sowie zahlreichen kleinstädtisch und ländlich geprägten Gebieten.
Die Handwerkskammer vertritt rund 14.000 Betriebe mit über 70.000 Beschäftigten, davon über 5.000 Auszubildende.
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Diese 41 Berufe sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.
Ein Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält auch, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden und in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. Das ist in §7b der Handwerksordnung geregelt.
Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie den Meisterbrief, selbständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Die 53 zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt.
Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese Berufe sind in der Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung aufgelistet.
Nicht wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind insbesondere solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind. Diese nicht-wesentlichen Tätigkeiten eines Handwerks, die selbständig ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden können, sind im § 1, Abs.2 der Handwerksordnung geregelt.
Das zentrale Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, die aus 39 Mitgliedern besteht. 26 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 13 die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und sechs weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Das Leistungsspektrum der Handwerkskammer gliedert sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die politische Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder.
Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Handwerks erbracht. Diese Selbstverwaltung hoheitlicher Aufgaben ist deshalb ein Beispiel für die erfolgreiche Einbeziehung der Wirtschaft in die Erfüllung öffentlicher Pflichten und damit auch für eine effiziente Entbürokratisierung.
Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Führung der Lehrlingsrolle und die organisatorische Durchführung von Prüfungen, die Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden sowie die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.
Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z.B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.
Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch. Aktuelle politische Initiativen sind den Pressemitteilungen, Reden und dem Geschäftsbericht zu entnehmen.
Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen individuelle Betriebsberatungen sowie Aus- und Weiterbildung:
Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche
- Betriebswirtschaft,
- Arbeits- und Sozialrecht,
- öffentliches Recht,
- Wirtschaftsrecht,
- Steuerrecht,
- Technik,
- EDV und Umweltschutz,
- Außenwirtschaft,
- Aus- und Weiterbildung.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter Beratung und Förderung und Aus- und Weiterbildung.
Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.
Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.
Ein von den beiden Dachverbänden DIHK und DHKT gemeinsam herausgegebener Leitfaden erklärt ausführlich, wie die Zuständigkeiten von Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gegeneinander abgegrenzt sind.
Leitfaden Abgrenzung Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen (Stand: 2025)
Fragen zum digitalen Berufsausbildungsvertrag
Ein kostenfreier Online-Service im Kundenportal der Handwerkskammer Reutlingen, um Ausbildungsverträge digital auszufüllen und direkt an die Lehrlingsrolle zu übermitteln.
Zeitersparnis – da Daten wie Vergütung, Urlaub und Ausbildungszeiten auf Basis aktueller Tarife oder Richtwerte vorausgefüllt werden. Weniger Übertragungsfehler durch Plausibilitätsprüfungen und ein transparenter und wesentlich schnellerer Bearbeitungsablauf.
Sie melden sich auf den Internetseiten der Handwerkskammer Reutlingen unter www.hwk-reutlingen.de/login/ mit Ihrer Betriebsnummer und Ihrem Passwort im Kundenportal an. Im Kundenportal gehen Sie dann zu „Berufsausbildungsverträge direkt online eintragen“. Das System führt Sie dann durch die verschiedenen Seiten des digitalen Berufsausbildungsvertrages. Die mit „Sternchen“ gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Am Ende des digitalen Berufsausbildungsvertrages schicken Sie den ausgefüllten digitalen Vertrag direkt in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer.
Sie melden sich telefonisch bei der Handwerkskammer Reutlingen unter der Nummer 07121 2412-0 dort erhalten Sie ein neuen Passwort. Bitte halten Sie dazu Ihre Betriebsnummer der Handwerkskammer Reutlingen bereit.
Bei Problemen die Ausbildungshotline der Handwerkskammer Reutlingen unter der Nummer 07121/2412260 kontaktieren. Die Damen der Lehrlingsrolle helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Bitte schauen Sie sich Ihre ausgefüllten Daten noch einmal an, Sie haben wahrscheinlich ein sogenanntes Pflichtfeld nicht ausgefüllt. Dieses Pflichtfeld müsste Ihnen „rot gekennzeichnet“ angezeigt werden.
Nein, er muss zuerst von der Handwerkskammer noch überprüft werden und wird Ihnen dann im Kundenportal im Downloadcenter zur Verfügung gestellt. Erst wenn Sie diesen dann heruntergeladen und vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden – bei minderjährigen Auszubildenden müssen auch die Erziehungsberechtigten noch unterschreiben – unterschrieben ist, ist der Berufsausbildungsvertrag gültig.
Nein, nach Prüfung des Berufsausbildungsvertrages durch die Handwerkskammer wird Ihnen der schon gesiegelte Berufsausbildungsvertrag ins Downloadcenter zur Verfügung gestellt. Danach bitte ausdrucken und eine unterschriebene Kopie zurück an die Handwerkskammer – fertig!
Fragen zu Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen
Die Zwischenprüfungen finden am Ende des 2. Ausbildungsjahres – im Handwerkskammerbezirk Reutlingen – meistens im Monat Juni statt.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen finden am Ende der Ausbildungszeit – bei 3-jährigen Ausbildungen im Sommer, bei 3,5-jährigen Ausbildungen im Winter des jeweiligen Jahres statt.
In vielen Ausbildungsberufen gibt es eine gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung. Bei dieser gestreckten Prüfung gibt es am Ende des 2. Lehrjahres eine Teil 1 Prüfung anstatt einer Zwischenprüfung. Diese ist im Gegensatz zur Zwischenprüfung notenrelevant. Sie wird meist mit dreißig bis vierzig Prozent zur Endnote gewichtet und stellt damit einen wichtigen Teil der Gesellenprüfung dar.
Die zuständige Stelle für die Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen im Handwerk in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb ist die Handwerkskammer Reutlingen.
Ja, Menschen mit Behinderung können durch ihre individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungen haben. Um diese Nachteile zu kompensieren, können Sie bei der Durchführung der Prüfung sogenannte Nachteilsausgleiche erhalten. Dies gilt insbesondere für….
- die Dauer der Prüfung
- die Zulassung von Hilfsmitteln
- die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter (zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit einer Hörschädigung)
So werden Sie zu den Prüfungen der Handwerkskammer Reutlingen zugelassen:
- Sie verfügen über ein eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis in unserer Lehrlingsrolle.
- Sie absolvieren die vorgeschriebene Ausbildungszeit spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
- Sie haben an der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 Prüfung teilgenommen.
- Sie haben die vorgegebenen überbetrieblichen Ausbildungskurse (ÜBAs) erfolgreich absolviert.
- Sie können einen vollständig geführten Ausbildungsnachweis vorlegen.
Die Organisation der Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen obliegt den Kreishandwerkerschaft in den jeweiligen Landkreisen.
Bei welchem Auszubildenden wann die Prüfung ansteht, richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungszeit. Da Ausbildungsverhältnisse in unserer Lehrlingsrolle registriert sind, weiß unser Team Prüfungswesen genau, wann welcher Auszubildende zur Prüfung ansteht und zur Prüfung aufgefordert werden muss. Die jeweilige Kreishandwerkerschaft macht dann den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb rechtzeitig auf die anstehende Prüfung aufmerksam und sie erhalten dabei das Anmeldeformular um sich zur Prüfung anzumelden.
Im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen gilt der Prüfungsgrundsatz Berufsschulort=Prüfungsort. Das bedeutet, dass die Kreishandwerkerschaft des Landkreises in dem der Schulort ist, für die Organisation und Durchführung zuständig ist. Meistens finden die Prüfungen – sowohl der Theorieteil als auch der praktische Teil – in der besuchten Berufsschule statt.
Die Einladungen erhalten Sie ca. 14 Tage vor Prüfungstermin durch die organisierende Kreishandwerkerschaft.
Ja, Ihr Ausbildungsbetrieb muss Sie für die Teilnahme an Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen freistellen – inklusive Pausen und Wegezeiten. Außerdem haben Sie Anspruch auf Freistellung am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschluss- oder Gesellenprüfung. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für mündliche oder praktische Prüfungen. Auch für Umschüler/innen gibt es keine Freistellungspflicht.
Werden Sie kurz vor oder während der Prüfung krank, können Sie von der Prüfung zurücktreten. Ihren Rücktritt müssen Sie der prüfungsorganisierenden Stelle unverzüglich mitteilen und ein ärztliches Attest einreichen. In diesem Fall ist das Prüfungsverfahren lediglich unterbrochen. Sobald Sie wieder gesund sind, wird das Prüfungsverfahren zum nächstmöglichen Prüfungstermin (spätestens 6 Monate später) fortgesetzt. Haben Sie in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen bestanden, werden diese bei der Fortsetzung des Prüfungsverfahrens in der Regel anerkannt. Achtung: Teilen Sie Ihren Rücktritt nicht unverzüglich mit oder reichen Sie kein ärztliches Attest ein, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Die Ergebnisse erhalten Sie unverzüglich nach Ihrem letzten Prüfungstag von der organisierenden Kreishandwerkerschaft – meistens innerhalb von 14 Tagen.
Die sogenannte Bestehens Regelung steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes. Um die Abschluss – oder Gesellenprüfung zu bestehen, muss in den meisten Ausbildungsberufen das Gesamtergebnis mindestens mit der Note 4 (ausreichend) und der praktische Prüfungsteil mindestens mit der Note 4 (ausreichend) abgelegt worden sein. Außerdem darf in keinem Prüfungsbereich die Note 6 (ungenügend) vorhanden sein.
Die Ausbildungsordnung eines Ausbildungsberufes finden Sie unter https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php
Ihr Zeugnis erhalten Sie von der organisierenden Kreishandwerkerschaft von dort haben Sie auch die Einladung zur Prüfung bekommen.
Ihren Gesellenbrief erhalten Sie bei der Lossprechungsfeier bei der Kreishandwerkerschaft in Ihrem Landkreis. Diese Lossprechungsfeiern finden meistens im Herbst eines Jahres statt.
Ja, eine nicht bestandene Abschluss- oder Gesellenprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Darüber entscheidet der Prüfungsausschuss. In den meisten Fällen werden abgeschlossene bestandene Prüfungsleistungen „gutgeschrieben“. Das bedeutet, dass nur die nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholt werden müssen.
Den Antrag auf Zulassung zur externen Abschluss- oder Gesellenprüfung finden Sie unter https://www.hwk-reutlingen.de/service-center/formulare-downloads/.
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung finden Sie unter https://www.hwk-reutlingen.de/service-center/formulare-downloads/.
Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als ach eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d.h. als „externe Prüflinge“, an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.
Ja. Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular für „Zweitschriften“ unter https://www.hwk-reutlingen.de/service-center/formulare-downloads/.
Für die Rentenversicherung reicht in der Regel eine Lehrzeitbescheinigung, die Sie von uns erhalten können. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular „Bestätigung von Ausbildungszeiten für die Rentenversicherung“ unter https://www.hwk-reutlingen.de/service-center/formulare-downloads/.
Wenn Sie Ihre Abschluss- oder Gesellenprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Abschluss- oder Gesellenprüfungszeugnis. Dieses Prüfungszeugnis ist Ihre rechtsverbindliche Bescheinigung. Sie belegen damit, dass Sie die Prüfung bestanden haben (zum Beispiel bei Bewerbungen, Behörden oder der Bundeswehr). Der Gesellenbrief ist lediglich ein Schmuckblatt, das traditionell noch von der Handwerkskammer Reutlingen ausgestellt wird. Der Gesellenbrief hat keinen Rechtscharakter.
Ansprechpartner sind:
Herr Karl-Heinz Goller, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de, Telefon: 07121 2412-261
Frau Heike Höckh, E-Mail: heike.hoeckh@hwk-reutlingen.de, Telefon 07121 2412-268
Frau Angelika Werk, E-Mail: angelika.werk@hwk-reutlingen.de, Telefon 07121 2412-262
FAQs zur Deutschen Meisterschaft im Handwerk (DMH) – German Craft Skills
Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills ist ein mehrstufiger Wettbewerb im Rahmen der handwerklichen Berufsausbildung. Folgende Ziele sollen dadurch erreicht werden:
- Herausstellung der Vorzüge der betrieblichen Ausbildung, Stärkung des Ansehens der beruflichen Arbeit im Handwerk, Werbung für das Handwerk und öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ausbildungsleistungen des Handwerks
- Förderung der Gesellinnen und Gesellen in ihrer beruflichen Entwicklung, die aus der Deutschen
Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills als Sieger/innen hervorgehen - Stärkung der Rolle der Ausbildungsberater/innen, Ausbilder/innen, Lehrlingswarte, Mitglieder
der Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse und Unterstützung bei der Bewertung von Spitzenleistungen.
Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker/innen, die
- ihre Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer
des Wettbewerbsjahres abgelegt haben (Prüfungsergebnisse, die nach dem Start der ersten
Wettbewerbsebene vorliegen, zählen zum folgenden Wettbewerbsjahr) - zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben - im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung die Note „gut“ (81 Punkte) erreicht haben. Sofern der
praktische und der theoretische Prüfungsteil getrennt ausgewiesen wird, muss das
Ergebnis mindestens „gut“ (81 Punkte) im praktischen und „befriedigend“ (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsteil sein.
Die DMH wird im Handwerkskammerbezirk Reutlingen in allen Wettbewerbsberufen und in drei aufeinander aufbauenden Stufen (Kammer-, Landes- und Bundesebene) durchgeführt. Auf jeder Stufe wird in jedem Handwerksberuf der beste Teilnehmer / die beste Teilnehmerin ermittelt.
Haben Sie den Sieg einer Stufe erreicht, haben Sie die Berechtigung auf die nächste Ebene aufzusteigen.
Es wird in mehr als 130 Handwerksberufen um den Kammer-, Landes- und Bundessieg gekämpft.
Maßgeblich ist die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) jährlich veröffentlichte Liste der Wettbewerbsberufe für das jeweilige Wettbewerbsjahr.
Wettbewerb auf Kammerebene im September, Wettbewerb auf Landesebene im Oktober und Wettbewerb auf Bundesebene im November.
Die Handwerkskammer Reutlingen schreibt alle teilnahmeberechtigten Junghandwerker/innen im Monat August an und informiert über den Wettbewerb. Dem Anschreiben liegt ein Anmeldeformular bei, mit dem sich die Junghandwerker/innen dann zum Wettbewerb anmelden können.
Das Anmeldeformular, Ihr Abschluss- oder Gesellenprüfungszeugnis und eine unterschriebene Datenschutzerklärung.
Im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen werden die Kammersieger anhand den praktischen Gesellenprüfungsnoten ermittelt. Ausnahmen bilden hier die Ausbildungsberufe Maurer, Tischler und Zimmerer, bei denen zur Ermittlung der Kammersieger eine Arbeitsprobe durchgeführt wird.
Finanzielle Förderung und Stipendien
- Weiterbildungsstipendium: Erstplatzierte auf Landes- und Bundesebene haben die Chance auf ein Stipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung im Wert von über 9.000 Euro (ca. 9.135 Euro).
- Meisterfinanzierung: Mit diesem Geld kannst du fachliche Lehrgänge – wie die Ausbildung zur Meisterin oder zum Meister – über mehrere Jahre hinweg finanzieren.
- Sach- und Geldpreise: Als Kammer-, Landes- oder Bundessieger erhältst du von Seiten der Handwerkskammer Reutlingen Sachpreise bzw. Geldpreise sowie die Übernahme von Reise- und Verpflegungskosten.
Karriere und Lebenslauf
- Starker Lebenslauf: Eine erfolgreiche Platzierung oder ein Sieg wirkt wie ein herausragendes Zusatzzeugnis und beweist absolute fachliche Exzellenz.
- Netzwerk: Sie knüpfen wertvolle Kontakte zu anderen Top-Talenten, Experten, Innungen und potenziellen Arbeitgebern.
- Öffentlichkeit: Siegerinnen und Sieger erhalten oft mediale Aufmerksamkeit und Präsentationsebenen für ihre Arbeiten, was auch dem Ausbildungsbetrieb zugutekommt.
Perspektiven
- Internationale Chance: Bundessieger können sich für internationale Wettbewerbe wie die WorldSkills oder EuroSkills qualifizieren.
Auf diesen Wettbewerbsstufen werden die Sieger/innen je nach Ausbildungsberuf auf folgende Arten ermittelt werden:
- Arbeitsproben
- nochmalige Bewertung des Prüfungsstücks der Gesellen-/Abschlussprüfung oder der auf vorherigen Wettbewerbsebenen angefertigten Wettbewerbsarbeit
- anhand der Ergebnisse des praktischen Prüfungsbereichs
Der 1. Kammersieger eines Berufes ist automatisch für den Wettbewerb auf Landesebene qualifiziert und wird auch automatisch von der Landesleitstelle zum Wettbewerb eingeladen.
Der 1. Landessieger eines Berufes ist automatisch für den Wettbewerb auf Bundesebene qualifiziert und wir auch automatisch vom jeweiligen Bundesverband zum Wettbewerb eingeladen.
Nein, ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der DMH besteht nicht.
Die Handwerkskammer Reutlingen veranstaltet jedes Jahr im Dezember eine Feierstunde zur Ehrung der ersten, zweiten und dritten Kammersieger. Dort erhalten die Sieger/innen ihre Urkunden und Preise.
Für die 1. Landessieger sowie die 1. Bundessieger werden sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene separate Feierstunden zur Ehrung der Landes- und Bundessieger durchgeführt.
Auch werden die Landes- und Bundessieger der Handwerkskammer Reutlingen bei der Feierstunde zur Ehrung der Kammer-, Landes- und Bundessieger geehrt.
Den Teilnehmenden entstehen für keinen der Wettbewerbe Teilnahmekosten. Das umfasst auch Material- und Werkzeugkosten.
Die Kosten für die Durchführung der Kammerwettbewerbe trägt die Handwerkskammer Reutlingen.
Die Kosten für die Durchführung der Landeswettbewerbe tragen die Landesfachverbänden. Die anfallenden Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmer/innen trägt die Handwerkskammer Reutlingen. Ausnahme: Im Wettbewerbsberuf Friseur/in werden auch die Materialkosten durch die Handwerkskammer Reutlingen getragen.
Die Kosten für die Bundeswettbewerbe werden von den Zentralfachverbänden getragen. Hierbei übernehmen die Zentralfachverbände oder die Landesinnungsverbände/Landesinnungen die Kosten für die Durchführung der Wettbewerbe in Form von Arbeitsproben auf der Bundesebene, soweit solche vom zuständigen Zentralfachverband vorgeschrieben sind.
Die Kosten für den Hin- und Rücktransport sowie für die Transportversicherung von Gesellenstücken für Bundeswettbewerbe, die als Bewertungen von Prüfungsstücken durchgeführt werden, werden entweder durch die Landesleitstelle der Handwerkskammer Stuttgart oder durch die Handwerkskammer Reutlingen getragen.
Reise- und Unterkunftskosten zu den Bundeswettbewerben sowie die Kosten der I. Bundessieger/innen zum Ort der Schlussfeier werden von der Handwerkskammer Reutlingen getragen.
Mit der Einladung zum Wettbewerb auf Kammer-, Landes- oder Bundesebene erhalten Sie ein Kostenerstattungsformular, das nach dem Wettbewerb bei Ihrer Heimathandwerkskammer eingereicht werden kann.
Der Wettbewerb „Die Gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten“ ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung und wird im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Deutschen Meisterschaft im Handwerk durchgeführt, wobei der Wettbewerb in der Regel auf die Landes- und/oder Bundesebene beschränkt ist.
Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellen-/Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und im praktischen Prüfungsteil mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
Der Wettbewerb wird in ca. 30 verschiedenen Handwerksberufen durchgeführt. Maßgeblich ist die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) jährlich veröffentlichte Liste der Wettbewerbsberufe für das jeweilige Wettbewerbsjahr.
Ansprechpartnerinnen für die die DMH bei der Handwerkskammer Reutlingen sind
Frau Angelika Werk, E-Mail: angelika.werk@hwk-reutlingen.de, Telefon 07121 2412-262
Frau Anna Hildebrandt, E-Mail: anna.hildebrandt@hwk-reutlingen.de, Telefon: 07121 2412-211
Meistervorbereitung, Weiterbildung, Förderung, BAföG
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Vorbereitung zur Meisterprüfung, Fortbildungs- und Weiterbildungskursen, aber auch organisatorischen Themen und Förderungen.
Der Kurs „Ausbilderschein nach AEVO“ richtet sich an Fachkräfte im Handwerk, die im Betrieb ausbilden wollen oder Teil IV der Meisterprüfung absolvieren möchten.
Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Ob Sie teilnehmen können, klärt die Weiterbildung mit Ihnen im Beratungsgespräch.
Sie erwerben die pädagogischen Kenntnisse nach AEVO: Ausbildung planen, vorbereiten, durchführen und abschließen.
Der Vollzeitkurs findet an der Modefachschule Sigmaringen statt.
Termine und Gebühren nennt Ihnen die Weiterbildung.
Der Kurs Teile III/IV richtet sich an Handwerker:innen, die den Meisterbrief anstreben, einen Betrieb führen oder ausbilden möchten.
Empfohlen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis.
Zur Zulassung zur Prüfung berät GB 4, zur Kursteilnahme die Weiterbildung.
Teil III vermittelt Betriebswirtschaft und Recht (Gründung, Finanzierung, Unternehmensführung).
Teil IV bereitet auf die Ausbildereignung vor (Ausbildung planen, durchführen, abschließen).
Sie werden gezielt auf diese Prüfungsteile vorbereitet.
Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Elektrotechniker-Handwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxis.
Ob Sie zur Meisterprüfung zugelassen werden, klärt die Meisterprüfungsabteilung.
Zur Kursteilnahme und Förderung berät die Weiterbildung.
Sie bereitet fachtheoretisch und fachpraktisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung vor: Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, Normen und Sicherheit, Fehlersuche und Dokumentation.
Der Vollzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt.
Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Feinwerkmechaniker-Handwerk mit einschlägiger Berufsausbildung und Praxis.
Die Weiterbildung prüft mit Ihnen, ob der Lehrgang zu Ihrem Profil und Ihrem Weg zum Meisterabschluss passt.
Die Meistervorbereitung umfasst fachtheoretische und fachpraktische Inhalte des Feinwerkmechaniker-Handwerks und typische Meisterprüfungsaufgaben.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt; genaue Zeiten nennt Ihnen die Weiterbildung.
Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Friseurhandwerk oder berufsverwandten Handwerken mit abgeschlossener Ausbildung.
Die Weiterbildung klärt mit Ihnen, ob ein Einstieg möglich und sinnvoll ist.
Teil I umfasst Praxis (Schnitt, Farbe, Styling, Meisterprüfungsarbeiten, Beratung, Verkauf).
Teil II behandelt Theorie (Haar- und Hautkunde, Farb- und Formlehre, Salonorganisation, Recht, Hygiene).
Der berufsbegleitende Kurs findet an der Bildungsakademie Reutlingen statt.
Der Lehrgang richtet sich an Gesell:innen im SHK-Handwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Die Weiterbildung prüft mit Ihnen Ihre Zugangsvoraussetzungen; die Meisterprüfungsabteilung entscheidet über die Zulassung.
Der Kurs bereitet fachtheoretisch und fachpraktisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung im SHK-Handwerk vor.
Er wird in Teilzeit an den Bildungsakademien Reutlingen und Tübingen durchgeführt; Details nennt Ihnen die Weiterbildung.
Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk mit abgeschlossener Kfz-Ausbildung.
Er bereitet gezielt auf den fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung vor.
Zur Zulassung und Förderung beraten Meisterprüfungsabteilung und Weiterbildung.
Behandelt werden u. a. Kundenanforderungen, Leistungsprozesse im Kfz-Betrieb, Betriebsführung und Organisation.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Reutlingen statt.
Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Kfz-Bereich, z. B. Kfz-Mechatroniker:innen, die sich im Bereich Servicetechnik spezialisieren möchten.
Der Abschluss kann auf Teil I der Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk angerechnet werden.
Sie lernen praxisnah zu Service-Kommunikation, Beleuchtungs-, Start- und Ladesystemen, Fahrzeugsicherheits- und Komfortsystemen, Bordnetz, Motormanagement und Informationssystemen.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt.
Der Lehrgang richtet sich an Gesell:innen im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Fahrzeuglackiererhandwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Ob und wann der Kurs für Sie passt, klärt die Weiterbildung mit Ihnen.
Der Kurs bereitet fachpraktisch und fachtheoretisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung vor (Oberflächenbearbeitung, Beschichtungssysteme, Gestaltung, Arbeitssicherheit, Kundenberatung).
Er wird in Teilzeit durchgeführt; den genauen Veranstaltungsort entnehmen Sie der Kursinfo oder erfragen ihn bei der Weiterbildung.
Der Kurs richtet sich an Gesell:innen in der Maßschneiderei oder verwandten textilen Berufen mit abgeschlossener Ausbildung.
Die Meistervorbereitung findet im Vollzeitformat in Kooperation mit der Modefachschule Sigmaringen statt.
Details zu Inhalt und Ablauf erhalten Sie von der Weiterbildung.
Behandelt werden Entwurf, Schnittkonstruktion, Maßnehmen, Anfertigung von Maßkleidung, Materialkunde und Betriebsorganisation.
Der Kurs bereitet fachtheoretisch und fachpraktisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung vor.
Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Metallbauer-Handwerk oder verwandten Metallberufen mit abgeschlossener Ausbildung und Praxis.
Die Weiterbildung informiert Sie zu Terminen, Kosten und Zugangsvoraussetzungen.
Teil I (Praxis) umfasst u. a. Werkzeugmaschinen, Fügetechniken und EDV/CAD.
Teil II (Theorie) behandelt Metallbautechnik, Konstruktion, Werkstoffkunde, Steuerungstechnik, Kalkulation, Betriebsorganisation und Recht.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt.
Der Vollzeitkurs richtet sich an Gesell:innen im Straßenbauer-Handwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Zur Zulassung und Förderung beraten Meisterprüfungsabteilung und Weiterbildung gemeinsam.
Teil I umfasst das Meisterprüfungsprojekt und eine Situationsaufgabe (z. B. Herstellen von Verkehrsflächen).
Teil II behandelt Baukonstruktion, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Organisation.
Der Vollzeitkurs findet an der Bildungsakademie Reutlingen statt.
Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen: I Fachpraxis, II Fachtheorie, III Betriebswirtschaft/Recht, IV Ausbildereignung.
Die HWK Reutlingen bietet gewerkbezogene Kurse für Teile I/II, einen berufsübergreifenden Kurs für Teile III/IV und den Ausbilderschein nach AEVO.
So können Sie gezielt jeden Prüfungsteil vorbereiten.
Nach der Gesellenprüfung informiert Sie die Weiterbildung der HWK Reutlingen über Meisterkurse, Fachkurse und weitere Qualifizierungen.
Auf der Seite „Ansprechpartner Weiterbildung“ finden Sie Kontakte für Reutlingen und Tübingen und können eine persönliche Bildungsberatung vereinbaren.
Für Detailfragen zu Kursinhalten, Ablauf, Einstieg, Terminen und Kosten wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen der Weiterbildung.
Sie beraten individuell, prüfen Fördermöglichkeiten und schicken Ihnen aktuelle Kursinformationen.
Am schnellsten geht die Anmeldung online über die Kursseite:
Termin auswählen, auf „In den Warenkorb“ klicken, ggf. mehrere Kurse hinzufügen, im Warenkorb prüfen und über „Zur Buchung“ die Daten eingeben und die Anmeldung absenden.
Bei Fragen hilft die Weiterbildung.
Nein. Alle aktuellen Kurstermine werden auf der Website veröffentlicht.
Im Laufe des Jahres kommen neue Termine hinzu – es lohnt sich, regelmäßig nachzusehen oder die Weiterbildung zu kontaktieren.
Es gibt keine festen Anmeldefristen.
Solange ein Kurs freie Plätze hat, können Sie sich anmelden.
Bei einigen Weiterbildungen ist ein Späteinstieg wenige Tage nach Kursbeginn möglich; entsprechende Hinweise stehen bei den Terminen.
Die zentralen Standorte sind:
Bildungsakademie Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen.
Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstraße 87, 72072 Tübingen.
Für ausgewählte Kurse (z. B. AEVO, Maßschneider) werden Partnerstandorte wie Sigmaringen genutzt.
Der konkrete Kursort steht immer in der Kursbeschreibung.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Förderung von Bund und Ländern nach dem AFBG.
Es unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse, in Voll- oder Teilzeit, unabhängig vom Alter.
Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel und je nach Maßnahme auch der Lebensunterhalt.
Aufstiegs-BAföG können Handwerker:innen und Fachkräfte bekommen, die sich auf eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung wie den Meister vorbereiten.
Es gibt keine Altersgrenze, wichtig sind eine passende Erstausbildung bzw. Berufspraxis und Wohnsitz in Deutschland.
Aktuell werden bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert (50 % Zuschuss, 50 % KfW-Darlehen).
Für das Meisterstück gibt es bis zu 2.000 Euro Materialzuschuss.
Bei Vollzeitkursen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag hinzu, der vollständig als Zuschuss gezahlt wird.
Sie stellen den Antrag am besten online über den Antragsassistenten **AFBG Digital**.
Alternativ können Sie die Formblätter in Papierform beim Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort einreichen (Landratsamt oder Stadtverwaltung).
Stellen Sie den Antrag idealerweise 2–3 Monate vor Beginn der Fortbildung.
Spätestens muss der Antrag bis zum letzten Unterrichtstag des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beim Amt eingehen.
Später eingereichte Anträge werden nicht rückwirkend für vergangene Monate bewilligt.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landratsamts am Erstwohnsitz.
Im Kammerbezirk Reutlingen sind es u. a. die Landratsämter Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis.
Die Weiterbildung nennt Ihnen auf Wunsch die Kontaktdaten.
Für den Erstantrag benötigen Sie:
Formblatt A (Ihr Antrag), Formblatt B (Bescheinigung des Bildungsträgers, z. B. HWK) und Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Kammer).
Weitere Nachweise zu Person, Kosten und – bei Vollzeit – Einkommen können erforderlich sein.
Den oberen Teil des Formblatt Z (persönliche Daten, angestrebter Abschluss) füllen Sie selbst aus.
Den fachlichen Teil füllt die zuständige Kammer, z. B. die HWK Reutlingen, aus und bestätigt damit, dass Sie die formellen Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung erfüllen.
1. Kursplatz sichern: für den gewünschten Meisterkurs bei der HWK anmelden.
2. Formblätter B und Z von der HWK ausstellen lassen.
3. Formblatt A, B und ggf. Z gesammelt digital oder postalisch beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
4. Nach Bewilligung Zuschuss erhalten und mit dem Bescheid den KfW-Darlehensanteil beantragen.
Die Bearbeitungszeit liegt üblicherweise bei 6–12 Wochen, oft etwa 2–3 Monate.
In Stoßzeiten kann es länger dauern.
Reichen Sie den Antrag daher mindestens 2–3 Monate vor Kursbeginn ein.
Der Zuschussanteil des Aufstiegs-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Den Darlehensanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zahlen Sie nach einer zweijährigen Karenzzeit innerhalb von bis zu sechs Jahren zurück; die monatliche Mindestrate liegt derzeit bei 128 Euro.
Sie müssen mindestens 70 % der Unterrichtsstunden bzw. Leistungskontrollen nachweisen.
Fehlen Sie mehr als 30 %, kann die Förderung eingestellt und bereits gezahltes Geld zurückgefordert werden.
Eine regelmäßige Teilnahme ist daher Voraussetzung.
Die Meisterprämie BW ist eine einmalige finanzielle Anerkennung des Landes für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen im Handwerk.
Aktuell beträgt sie 1.500 Euro pro Meisterabschluss.
Sie richtet sich an Meister:innen mit Prüfung nach Handwerksordnung und Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg.
Die Meisterprämie beantragen Sie bei der Handwerkskammer, die Ihr Meisterprüfungszeugnis ausgestellt hat.
Die Anträge werden zu festen Stichtagen gesammelt und an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet.
Für den Kammerbezirk Reutlingen informiert die Meisterprüfungsabteilung über Voraussetzungen, Fristen und Formulare.
Ja.
Das Aufstiegs-BAföG fördert Ihre Fortbildung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, ggf. Lebensunterhalt).
Die Meisterprämie BW wird nach bestandener Meisterprüfung zusätzlich einmalig ausgezahlt.
Die Kombination ist möglich, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Als Dozent:in geben Sie Ihr Fachwissen an motivierte Teilnehmer:innen weiter, stärken die Qualität im Handwerk und knüpfen Kontakte zu Betrieben und Nachwuchskräften.
Sie arbeiten in gut ausgestatteten Bildungsakademien und werden bei Planung und Organisation durch die Weiterbildung unterstützt.
Wir suchen Dozent:innen für Meistervorbereitungskurse in verschiedenen Handwerken (z. B. Elektro, SHK, Metall, Straßenbau, Friseur, Maßschneider) sowie für betriebswirtschaftliche und pädagogische Themen (Teile III/IV, AEVO).
Konkrete Bedarfe klären Sie am besten direkt mit der Weiterbildung.
Sie sollten eine einschlägige Qualifikation (z. B. Meister, Techniker, Studium) und Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet haben.
Für Meisterkurse sind ein hohes fachliches Niveau und Praxisnähe wichtig.
Im Gespräch mit der Weiterbildung wird geprüft, welche Kurse zu Ihrem Profil passen.
Sie sollten Inhalte verständlich und praxisnah vermitteln, verschiedene Lernvoraussetzungen berücksichtigen und aktiv mit den Teilnehmenden arbeiten.
Erfahrung in Ausbildung oder Schulung ist hilfreich.
Die Weiterbildung unterstützt Sie bei der didaktischen Vorbereitung.
Ja, viele Dozent:innen arbeiten nebenberuflich.
Unterrichtsumfang und Zeiten werden so geplant, dass sie zu Ihrer Berufstätigkeit passen.
Die genaue Abstimmung erfolgt mit der Weiterbildung.
Wenden Sie sich mit Ihrem Profil, Ihren Fachgebieten und zeitlichen Möglichkeiten an die Weiterbildung.
Dort wird geprüft, in welchen Kursen ein Einsatz sinnvoll ist, und die weiteren Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.
Ihre ersten Ansprechpartner:innen sind die Mitarbeitenden der Weiterbildung an den Bildungsakademien Reutlingen und Tübingen.
HWKI kann Ihnen die Seite „Ansprechpartner Weiterbildung“ anzeigen, auf der alle Kontaktdaten aufgeführt sind.
Ja, eigene Themenvorschläge sind ausdrücklich willkommen.
Wenn Sie einen Bedarf im Handwerk sehen (z. B. neue Technologien, digitale Prozesse), können Sie Ihre Ideen mit der Weiterbildung besprechen.
Gemeinsam wird geprüft, ob daraus neue Seminarangebote entstehen können.
Melden Sie sich bei der Weiterbildung und schildern Sie Ihre Situation.
Oft gibt es die Möglichkeit, mit kleineren Unterrichtseinheiten oder Modulen zu beginnen und sich schrittweise einzuarbeiten.
Sie erhalten Feedback und Unterstützung, um sicher im Unterricht zu werden.
„Nach der Gesellenprüfung stehen Ihnen im Handwerk mehrere Wege offen:
Sie können den Meisterbrief erwerben, sich über Fach‑ und Aufbaukurse in Ihrem Gewerk spezialisieren oder einen kaufmännischen Abschluss als Fachwirt im Handwerk anstreben.
Außerdem können Sie Schritt für Schritt mehr Verantwortung im Betrieb übernehmen – bis hin zur Leitung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs.
Die Weiterbildung der HWK Reutlingen zeigt Ihnen in einem Beratungsgespräch passende Optionen für Ihren Handwerksberuf auf.“
Der Meister fokussiert auf fachliche Exzellenz, Betriebsführung und Ausbildung.
Techniker vertiefen technische Spezialkenntnisse, häufig mit starkem Praxisbezug.
Fachwirte setzen Schwerpunkte im kaufmännischen und organisatorischen Bereich.
Welche Richtung zu Ihnen passt, klärt die Weiterbildung mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Für den Weg in die Selbstständigkeit ist der Meisterabschluss eine zentrale Grundlage.
Zusätzlich sind betriebswirtschaftliche Seminare und Beratung zu Gründung und Betriebsführung sinnvoll.
Weiterbildung und Unternehmensberatung der HWK Reutlingen unterstützen Sie gemeinsam bei der Planung.
Die Weiterbildung der HWK Reutlingen bietet individuelle Bildungs- und Karriereberatung.
Dabei werden Ihr beruflicher Hintergrund, Ihre Ziele und Ihre Lebenssituation betrachtet, um einen realistischen Qualifizierungsweg zu entwickeln.
Vereinbaren Sie dazu einfach einen Beratungstermin.
Neben Meisterkursen gibt es zahlreiche Fach- und Aufbaukurse, in denen Sie sich auf bestimmte Themen (z. B. Technik, Organisation, Digitalisierung) spezialisieren können.
Die Weiterbildung zeigt Ihnen passende Angebote für Ihr Gewerk und Ihren Erfahrungsstand.
Am besten sprechen Sie mit der Weiterbildung über Ihre aktuelle Tätigkeit und Ihre Ziele.
Auf dieser Basis werden Ihnen konkrete Kursvorschläge gemacht, z. B. in Richtung Spezialisierung, Führung oder Vorbereitung auf einen Meisterkurs.
So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und investieren gezielt.
Ja, ein Wechsel ins Handwerk ist möglich.
Je nach Vorbildung brauchen Sie eine passende Ausbildung oder eine Umschulung, teilweise ergänzt durch individuelle Weiterbildungen.
Die Bildungs- und Unternehmensberatung der HWK Reutlingen hilft Ihnen, realistische Schritte zu planen.
Für eine Neuorientierung ins Handwerk können Sie sich an die Weiterbildung und an die Unternehmensberatung der HWK wenden.
Gemeinsam werden Ihre Kompetenzen, Interessen und Rahmenbedingungen betrachtet und ein sinnvoller Einstiegspfad entwickelt.
So bleibt der Wechsel planbar und finanzierbar.
Viele Angebote der HWK Reutlingen werden in Teilzeit, als Abend- oder Wochenendkurse durchgeführt.
So können Sie Weiterbildung mit Beruf und Familie verbinden.
Welche Formate es in Ihrem Bereich gibt, erfahren Sie direkt bei der Weiterbildung.
Die Weiterbildung achtet bei der Kursplanung auf praxistaugliche Zeiten und bietet in vielen Fällen berufsbegleitende Modelle an.
Im Beratungsgespräch wird geklärt, welche Kursform für Ihre familiäre und berufliche Situation am besten passt.
So erhöhen Sie die Chance, Ihre Weiterbildung erfolgreich abzuschließen.
Ja.
Im Rahmen von Beratungsgesprächen und ausgewählten Seminaren erhalten Sie Unterstützung bei Lebenslauf, Bewerbungsgespräch und Karriereplanung.
Die Weiterbildung zeigt Ihnen passende Angebote und verweist bei Bedarf auf weitere Unterstützungsangebote im Kammernetz.
Die Bildungsakademien bieten regelmäßig Seminare zu Kommunikation, Führung und Umgang mit Kund:innen an.
Welche konkreten Kurse aktuell laufen, sehen Sie auf der Website oder erfahren Sie direkt von der Weiterbildung.
So können Sie gezielt Ihre ‚Soft Skills‘ im Handwerksalltag stärken.
Über die Website können Sie Kurse suchen, Termine einsehen und sich online anmelden.
Je nach Angebot werden digitale Lernplattformen wie ILIAS genutzt, über die Sie Materialien und Übungen abrufen.
HWKI unterstützt Sie dabei, schnell zur richtigen Seite oder zum passenden Kontakt zu kommen.
Über das Online-Angebot der HWK Reutlingen können Sie Kursinformationen abrufen und sich direkt anmelden.
Für digitale Lerninhalte erhalten Sie in vielen Kursen Zugang zu Plattformen wie ILIAS.
Bei Fragen zur Nutzung helfen Ihnen die Weiterbildung und die Kursleitungen weiter.
Die Weiterbildung der HWK Reutlingen prüft mit Ihnen, ob Förderungen wie Aufstiegs-BAföG, Meisterprämie oder andere Programme für Sie in Frage kommen.
Sie erhalten einen Überblick und Unterstützung bei der Vorbereitung der Anträge.
Die eigentlichen Anträge stellen Sie dann bei den zuständigen Stellen.
Je nach Programm können auch Betriebe von Förderungen profitieren, wenn sie Mitarbeitende weiterqualifizieren lassen.
Die Weiterbildung informiert Sie über mögliche Programme und verweist bei Bedarf auf zuständige Förderstellen.
So können Sie als Betrieb und Mitarbeitender gemeinsam profitieren.
Meisterkurse (Teile I–IV) sind die zentrale Grundlage für die Betriebsleitung.
Zusätzlich empfehlen sich betriebswirtschaftliche Seminare und Beratungen zu Gründung und Betriebsführung.
Weiterbildung und Unternehmensberatung der HWK Reutlingen unterstützen Sie dabei abgestimmt.
Ja.
Viele Teilnehmende verbinden Meister- oder Fachkurse mit einer Gründungs- bzw. Betriebsführungsberatung.
Die HWK Reutlingen koordiniert bei Bedarf Termine mit Unternehmensberatung und Weiterbildung, damit Ihr fachlicher und betriebswirtschaftlicher Aufbau zusammenpasst.
Für Fragen zur Anerkennung und Nutzung von Abschlüssen im Ausland können Sie zunächst die HWK Reutlingen kontaktieren.
Je nach Zielregion werden Sie an geeignete Beratungsstellen und Informationsquellen verwiesen.
So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und unnötige Wege.
Wenn Sie mit einem ausländischen Abschluss ins deutsche Handwerk einsteigen möchten, sollten Sie die HWK Reutlingen zur Anerkennung und möglichen Qualifizierungswegen ansprechen.
Gemeinsam wird geprüft, welche Schritte nötig sind und welche Weiterbildungen Sie gezielt auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereiten.
HWKI hilft Ihnen, schnell Antworten auf typische Fragen zu Kursen, Meistervorbereitung, Förderung, Schulungsorten und Ansprechpartner:innen zu finden.
Bei komplexeren Fällen leitet er Sie gezielt an die zuständigen Stellen weiter.
So sparen Sie Zeit und kommen mit wenigen Klicks zur passenden Information.
Die Inhalte im HWKI basieren auf geprüften FAQs der Geschäftsbereiche und werden regelmäßig aktualisiert.
Termine und Preise werden in der Regel über Kursseiten und Ansprechpartner:innen abgefragt, nicht im Bot hart hinterlegt.
So bleibt der Assistent verlässlich, ohne dass ständig Kleinigkeiten nachgepflegt werden müssen.