Immer wieder gestellte | FAQs

Allgemeine Fragen zur Handwerkskammer, zur Mitgliedschaft und Handwerksberufen

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.

Der Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen umfasst die Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb. Der Kammerbezirk umfasst einen vielseitigen und aktiven Wirtschaftsraum mit wenigen größeren Städten sowie zahlreichen kleinstädtisch und ländlich geprägten Gebieten.

Die Handwerkskammer vertritt rund 14.000 Betriebe mit über 70.000 Beschäftigten, davon über 5.000 Auszubildende.

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.

Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Diese 41 Berufe sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.

Ein Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält auch, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden und in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. Das ist in §7b der Handwerksordnung geregelt.

Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie den Meisterbrief, selbständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Die 53 zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt.

Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese Berufe sind in der Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung aufgelistet.

Nicht wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind insbesondere solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind. Diese nicht-wesentlichen Tätigkeiten eines Handwerks, die selbständig ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden können, sind im § 1, Abs.2 der Handwerksordnung geregelt.

Das zentrale Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, die aus 39 Mitgliedern besteht. 26 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 13 die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und sechs weiteren Mitgliedern besteht.

Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.

Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.

Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.

Das Leistungsspektrum der Handwerkskammer gliedert sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die politische Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder.

Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Handwerks erbracht. Diese Selbstverwaltung hoheitlicher Aufgaben ist deshalb ein Beispiel für die erfolgreiche Einbeziehung der Wirtschaft in die Erfüllung öffentlicher Pflichten und damit auch für eine effiziente Entbürokratisierung.

Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Führung der Lehrlingsrolle und die organisatorische Durchführung von Prüfungen, die Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden sowie die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.

Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z.B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.

Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch. Aktuelle politische Initiativen sind den Pressemitteilungen, Reden und dem Geschäftsbericht zu entnehmen.

Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen individuelle Betriebsberatungen sowie Aus- und Weiterbildung:
Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche

  • Betriebswirtschaft,
  • Arbeits- und Sozialrecht,
  • öffentliches Recht,
  • Wirtschaftsrecht,
  • Steuerrecht,
  • Technik,
  • EDV und Umweltschutz,
  • Außenwirtschaft,
  • Aus- und Weiterbildung.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter Beratung und Förderung und Aus- und Weiterbildung.

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.

Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.

Ein von den beiden Dachverbänden DIHK und DHKT gemeinsam herausgegebener Leitfaden erklärt ausführlich, wie die Zuständigkeiten von Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gegeneinander abgegrenzt sind.

Leitfaden Abgrenzung Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen (Stand: 2025)

Meistervorbereitung, Weiterbildung, Förderung, BAföG

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Vorbereitung zur Meisterprüfung, Fortbildungs- und Weiterbildungskursen, aber auch organisatorischen Themen und Förderungen.

Der Kurs „Ausbilderschein nach AEVO“ richtet sich an Fachkräfte im Handwerk, die im Betrieb ausbilden wollen oder Teil IV der Meisterprüfung absolvieren möchten.
Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Ob Sie teilnehmen können, klärt die Weiterbildung mit Ihnen im Beratungsgespräch.

Sie erwerben die pädagogischen Kenntnisse nach AEVO: Ausbildung planen, vorbereiten, durchführen und abschließen.
Der Vollzeitkurs findet an der Modefachschule Sigmaringen statt.
Termine und Gebühren nennt Ihnen die Weiterbildung.

Der Kurs Teile III/IV richtet sich an Handwerker:innen, die den Meisterbrief anstreben, einen Betrieb führen oder ausbilden möchten.
Empfohlen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis.
Zur Zulassung zur Prüfung berät GB 4, zur Kursteilnahme die Weiterbildung.

Teil III vermittelt Betriebswirtschaft und Recht (Gründung, Finanzierung, Unternehmensführung).
Teil IV bereitet auf die Ausbildereignung vor (Ausbildung planen, durchführen, abschließen).
Sie werden gezielt auf diese Prüfungsteile vorbereitet.

Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Elektrotechniker-Handwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxis.
Ob Sie zur Meisterprüfung zugelassen werden, klärt die Meisterprüfungsabteilung.
Zur Kursteilnahme und Förderung berät die Weiterbildung.

Sie bereitet fachtheoretisch und fachpraktisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung vor: Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, Normen und Sicherheit, Fehlersuche und Dokumentation.
Der Vollzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt.

Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Feinwerkmechaniker-Handwerk mit einschlägiger Berufsausbildung und Praxis.
Die Weiterbildung prüft mit Ihnen, ob der Lehrgang zu Ihrem Profil und Ihrem Weg zum Meisterabschluss passt.

Die Meistervorbereitung umfasst fachtheoretische und fachpraktische Inhalte des Feinwerkmechaniker-Handwerks und typische Meisterprüfungsaufgaben.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt; genaue Zeiten nennt Ihnen die Weiterbildung.

Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Friseurhandwerk oder berufsverwandten Handwerken mit abgeschlossener Ausbildung.
Die Weiterbildung klärt mit Ihnen, ob ein Einstieg möglich und sinnvoll ist.

Teil I umfasst Praxis (Schnitt, Farbe, Styling, Meisterprüfungsarbeiten, Beratung, Verkauf).
Teil II behandelt Theorie (Haar- und Hautkunde, Farb- und Formlehre, Salonorganisation, Recht, Hygiene).
Der berufsbegleitende Kurs findet an der Bildungsakademie Reutlingen statt.

Der Lehrgang richtet sich an Gesell:innen im SHK-Handwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Die Weiterbildung prüft mit Ihnen Ihre Zugangsvoraussetzungen; die Meisterprüfungsabteilung entscheidet über die Zulassung.

Der Kurs bereitet fachtheoretisch und fachpraktisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung im SHK-Handwerk vor.
Er wird in Teilzeit an den Bildungsakademien Reutlingen und Tübingen durchgeführt; Details nennt Ihnen die Weiterbildung.

Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk mit abgeschlossener Kfz-Ausbildung.
Er bereitet gezielt auf den fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung vor.
Zur Zulassung und Förderung beraten Meisterprüfungsabteilung und Weiterbildung.

Behandelt werden u. a. Kundenanforderungen, Leistungsprozesse im Kfz-Betrieb, Betriebsführung und Organisation.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Reutlingen statt.

Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Kfz-Bereich, z. B. Kfz-Mechatroniker:innen, die sich im Bereich Servicetechnik spezialisieren möchten.
Der Abschluss kann auf Teil I der Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk angerechnet werden.

Sie lernen praxisnah zu Service-Kommunikation, Beleuchtungs-, Start- und Ladesystemen, Fahrzeugsicherheits- und Komfortsystemen, Bordnetz, Motormanagement und Informationssystemen.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt.

Der Lehrgang richtet sich an Gesell:innen im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Fahrzeuglackiererhandwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Ob und wann der Kurs für Sie passt, klärt die Weiterbildung mit Ihnen.

Der Kurs bereitet fachpraktisch und fachtheoretisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung vor (Oberflächenbearbeitung, Beschichtungssysteme, Gestaltung, Arbeitssicherheit, Kundenberatung).
Er wird in Teilzeit durchgeführt; den genauen Veranstaltungsort entnehmen Sie der Kursinfo oder erfragen ihn bei der Weiterbildung.

Der Kurs richtet sich an Gesell:innen in der Maßschneiderei oder verwandten textilen Berufen mit abgeschlossener Ausbildung.
Die Meistervorbereitung findet im Vollzeitformat in Kooperation mit der Modefachschule Sigmaringen statt.
Details zu Inhalt und Ablauf erhalten Sie von der Weiterbildung.

Behandelt werden Entwurf, Schnittkonstruktion, Maßnehmen, Anfertigung von Maßkleidung, Materialkunde und Betriebsorganisation.
Der Kurs bereitet fachtheoretisch und fachpraktisch auf die Teile I und II der Meisterprüfung vor.

Der Kurs richtet sich an Gesell:innen im Metallbauer-Handwerk oder verwandten Metallberufen mit abgeschlossener Ausbildung und Praxis.
Die Weiterbildung informiert Sie zu Terminen, Kosten und Zugangsvoraussetzungen.

Teil I (Praxis) umfasst u. a. Werkzeugmaschinen, Fügetechniken und EDV/CAD.
Teil II (Theorie) behandelt Metallbautechnik, Konstruktion, Werkstoffkunde, Steuerungstechnik, Kalkulation, Betriebsorganisation und Recht.
Der Teilzeitkurs findet an der Bildungsakademie Tübingen statt.

Der Vollzeitkurs richtet sich an Gesell:innen im Straßenbauer-Handwerk mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Zur Zulassung und Förderung beraten Meisterprüfungsabteilung und Weiterbildung gemeinsam.

Teil I umfasst das Meisterprüfungsprojekt und eine Situationsaufgabe (z. B. Herstellen von Verkehrsflächen).
Teil II behandelt Baukonstruktion, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Organisation.
Der Vollzeitkurs findet an der Bildungsakademie Reutlingen statt.

Die Meisterprüfung besteht aus vier Teilen: I Fachpraxis, II Fachtheorie, III Betriebswirtschaft/Recht, IV Ausbildereignung.
Die HWK Reutlingen bietet gewerkbezogene Kurse für Teile I/II, einen berufsübergreifenden Kurs für Teile III/IV und den Ausbilderschein nach AEVO.
So können Sie gezielt jeden Prüfungsteil vorbereiten.

Nach der Gesellenprüfung informiert Sie die Weiterbildung der HWK Reutlingen über Meisterkurse, Fachkurse und weitere Qualifizierungen.
Auf der Seite „Ansprechpartner Weiterbildung“ finden Sie Kontakte für Reutlingen und Tübingen und können eine persönliche Bildungsberatung vereinbaren.

Für Detailfragen zu Kursinhalten, Ablauf, Einstieg, Terminen und Kosten wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen der Weiterbildung.
Sie beraten individuell, prüfen Fördermöglichkeiten und schicken Ihnen aktuelle Kursinformationen.

Am schnellsten geht die Anmeldung online über die Kursseite:
Termin auswählen, auf „In den Warenkorb“ klicken, ggf. mehrere Kurse hinzufügen, im Warenkorb prüfen und über „Zur Buchung“ die Daten eingeben und die Anmeldung absenden.
Bei Fragen hilft die Weiterbildung.

Nein. Alle aktuellen Kurstermine werden auf der Website veröffentlicht.
Im Laufe des Jahres kommen neue Termine hinzu – es lohnt sich, regelmäßig nachzusehen oder die Weiterbildung zu kontaktieren.

Es gibt keine festen Anmeldefristen.
Solange ein Kurs freie Plätze hat, können Sie sich anmelden.
Bei einigen Weiterbildungen ist ein Späteinstieg wenige Tage nach Kursbeginn möglich; entsprechende Hinweise stehen bei den Terminen.

Die zentralen Standorte sind:
Bildungsakademie Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen.
Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstraße 87, 72072 Tübingen.
Für ausgewählte Kurse (z. B. AEVO, Maßschneider) werden Partnerstandorte wie Sigmaringen genutzt.
Der konkrete Kursort steht immer in der Kursbeschreibung.

Das Aufstiegs-BAföG ist eine Förderung von Bund und Ländern nach dem AFBG.
Es unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse, in Voll- oder Teilzeit, unabhängig vom Alter.
Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel und je nach Maßnahme auch der Lebensunterhalt.

Aufstiegs-BAföG können Handwerker:innen und Fachkräfte bekommen, die sich auf eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung wie den Meister vorbereiten.
Es gibt keine Altersgrenze, wichtig sind eine passende Erstausbildung bzw. Berufspraxis und Wohnsitz in Deutschland.

Aktuell werden bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert (50 % Zuschuss, 50 % KfW-Darlehen).
Für das Meisterstück gibt es bis zu 2.000 Euro Materialzuschuss.
Bei Vollzeitkursen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag hinzu, der vollständig als Zuschuss gezahlt wird.

Sie stellen den Antrag am besten online über den Antragsassistenten **AFBG Digital**.
Alternativ können Sie die Formblätter in Papierform beim Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort einreichen (Landratsamt oder Stadtverwaltung).

Stellen Sie den Antrag idealerweise 2–3 Monate vor Beginn der Fortbildung.
Spätestens muss der Antrag bis zum letzten Unterrichtstag des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beim Amt eingehen.
Später eingereichte Anträge werden nicht rückwirkend für vergangene Monate bewilligt.

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landratsamts am Erstwohnsitz.
Im Kammerbezirk Reutlingen sind es u. a. die Landratsämter Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis.
Die Weiterbildung nennt Ihnen auf Wunsch die Kontaktdaten.

Für den Erstantrag benötigen Sie:
Formblatt A (Ihr Antrag), Formblatt B (Bescheinigung des Bildungsträgers, z. B. HWK) und Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Kammer).
Weitere Nachweise zu Person, Kosten und – bei Vollzeit – Einkommen können erforderlich sein.

Den oberen Teil des Formblatt Z (persönliche Daten, angestrebter Abschluss) füllen Sie selbst aus.
Den fachlichen Teil füllt die zuständige Kammer, z. B. die HWK Reutlingen, aus und bestätigt damit, dass Sie die formellen Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung erfüllen.

1. Kursplatz sichern: für den gewünschten Meisterkurs bei der HWK anmelden.
2. Formblätter B und Z von der HWK ausstellen lassen.
3. Formblatt A, B und ggf. Z gesammelt digital oder postalisch beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
4. Nach Bewilligung Zuschuss erhalten und mit dem Bescheid den KfW-Darlehensanteil beantragen.

Die Bearbeitungszeit liegt üblicherweise bei 6–12 Wochen, oft etwa 2–3 Monate.
In Stoßzeiten kann es länger dauern.
Reichen Sie den Antrag daher mindestens 2–3 Monate vor Kursbeginn ein.

Der Zuschussanteil des Aufstiegs-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Den Darlehensanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zahlen Sie nach einer zweijährigen Karenzzeit innerhalb von bis zu sechs Jahren zurück; die monatliche Mindestrate liegt derzeit bei 128 Euro.

Sie müssen mindestens 70 % der Unterrichtsstunden bzw. Leistungskontrollen nachweisen.
Fehlen Sie mehr als 30 %, kann die Förderung eingestellt und bereits gezahltes Geld zurückgefordert werden.
Eine regelmäßige Teilnahme ist daher Voraussetzung.

Die Meisterprämie BW ist eine einmalige finanzielle Anerkennung des Landes für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen im Handwerk.
Aktuell beträgt sie 1.500 Euro pro Meisterabschluss.
Sie richtet sich an Meister:innen mit Prüfung nach Handwerksordnung und Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg.

Die Meisterprämie beantragen Sie bei der Handwerkskammer, die Ihr Meisterprüfungszeugnis ausgestellt hat.
Die Anträge werden zu festen Stichtagen gesammelt und an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet.
Für den Kammerbezirk Reutlingen informiert die Meisterprüfungsabteilung über Voraussetzungen, Fristen und Formulare.

Ja.
Das Aufstiegs-BAföG fördert Ihre Fortbildung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, ggf. Lebensunterhalt).
Die Meisterprämie BW wird nach bestandener Meisterprüfung zusätzlich einmalig ausgezahlt.
Die Kombination ist möglich, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Als Dozent:in geben Sie Ihr Fachwissen an motivierte Teilnehmer:innen weiter, stärken die Qualität im Handwerk und knüpfen Kontakte zu Betrieben und Nachwuchskräften.
Sie arbeiten in gut ausgestatteten Bildungsakademien und werden bei Planung und Organisation durch die Weiterbildung unterstützt.

Wir suchen Dozent:innen für Meistervorbereitungskurse in verschiedenen Handwerken (z. B. Elektro, SHK, Metall, Straßenbau, Friseur, Maßschneider) sowie für betriebswirtschaftliche und pädagogische Themen (Teile III/IV, AEVO).
Konkrete Bedarfe klären Sie am besten direkt mit der Weiterbildung.

Sie sollten eine einschlägige Qualifikation (z. B. Meister, Techniker, Studium) und Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet haben.
Für Meisterkurse sind ein hohes fachliches Niveau und Praxisnähe wichtig.
Im Gespräch mit der Weiterbildung wird geprüft, welche Kurse zu Ihrem Profil passen.

Sie sollten Inhalte verständlich und praxisnah vermitteln, verschiedene Lernvoraussetzungen berücksichtigen und aktiv mit den Teilnehmenden arbeiten.
Erfahrung in Ausbildung oder Schulung ist hilfreich.
Die Weiterbildung unterstützt Sie bei der didaktischen Vorbereitung.

Ja, viele Dozent:innen arbeiten nebenberuflich.
Unterrichtsumfang und Zeiten werden so geplant, dass sie zu Ihrer Berufstätigkeit passen.
Die genaue Abstimmung erfolgt mit der Weiterbildung.

Wenden Sie sich mit Ihrem Profil, Ihren Fachgebieten und zeitlichen Möglichkeiten an die Weiterbildung.
Dort wird geprüft, in welchen Kursen ein Einsatz sinnvoll ist, und die weiteren Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.

Ihre ersten Ansprechpartner:innen sind die Mitarbeitenden der Weiterbildung an den Bildungsakademien Reutlingen und Tübingen.
HWKI kann Ihnen die Seite „Ansprechpartner Weiterbildung“ anzeigen, auf der alle Kontaktdaten aufgeführt sind.

Ja, eigene Themenvorschläge sind ausdrücklich willkommen.
Wenn Sie einen Bedarf im Handwerk sehen (z. B. neue Technologien, digitale Prozesse), können Sie Ihre Ideen mit der Weiterbildung besprechen.
Gemeinsam wird geprüft, ob daraus neue Seminarangebote entstehen können.

Melden Sie sich bei der Weiterbildung und schildern Sie Ihre Situation.
Oft gibt es die Möglichkeit, mit kleineren Unterrichtseinheiten oder Modulen zu beginnen und sich schrittweise einzuarbeiten.
Sie erhalten Feedback und Unterstützung, um sicher im Unterricht zu werden.

„Nach der Gesellenprüfung stehen Ihnen im Handwerk mehrere Wege offen:
Sie können den Meisterbrief erwerben, sich über Fach‑ und Aufbaukurse in Ihrem Gewerk spezialisieren oder einen kaufmännischen Abschluss als Fachwirt im Handwerk anstreben.
Außerdem können Sie Schritt für Schritt mehr Verantwortung im Betrieb übernehmen – bis hin zur Leitung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs.
Die Weiterbildung der HWK Reutlingen zeigt Ihnen in einem Beratungsgespräch passende Optionen für Ihren Handwerksberuf auf.“

Der Meister fokussiert auf fachliche Exzellenz, Betriebsführung und Ausbildung.
Techniker vertiefen technische Spezialkenntnisse, häufig mit starkem Praxisbezug.
Fachwirte setzen Schwerpunkte im kaufmännischen und organisatorischen Bereich.
Welche Richtung zu Ihnen passt, klärt die Weiterbildung mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Für den Weg in die Selbstständigkeit ist der Meisterabschluss eine zentrale Grundlage.
Zusätzlich sind betriebswirtschaftliche Seminare und Beratung zu Gründung und Betriebsführung sinnvoll.
Weiterbildung und Unternehmensberatung der HWK Reutlingen unterstützen Sie gemeinsam bei der Planung.

Die Weiterbildung der HWK Reutlingen bietet individuelle Bildungs- und Karriereberatung.
Dabei werden Ihr beruflicher Hintergrund, Ihre Ziele und Ihre Lebenssituation betrachtet, um einen realistischen Qualifizierungsweg zu entwickeln.
Vereinbaren Sie dazu einfach einen Beratungstermin.

Neben Meisterkursen gibt es zahlreiche Fach- und Aufbaukurse, in denen Sie sich auf bestimmte Themen (z. B. Technik, Organisation, Digitalisierung) spezialisieren können.
Die Weiterbildung zeigt Ihnen passende Angebote für Ihr Gewerk und Ihren Erfahrungsstand.

Am besten sprechen Sie mit der Weiterbildung über Ihre aktuelle Tätigkeit und Ihre Ziele.
Auf dieser Basis werden Ihnen konkrete Kursvorschläge gemacht, z. B. in Richtung Spezialisierung, Führung oder Vorbereitung auf einen Meisterkurs.
So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und investieren gezielt.

Ja, ein Wechsel ins Handwerk ist möglich.
Je nach Vorbildung brauchen Sie eine passende Ausbildung oder eine Umschulung, teilweise ergänzt durch individuelle Weiterbildungen.
Die Bildungs- und Unternehmensberatung der HWK Reutlingen hilft Ihnen, realistische Schritte zu planen.

Für eine Neuorientierung ins Handwerk können Sie sich an die Weiterbildung und an die Unternehmensberatung der HWK wenden.
Gemeinsam werden Ihre Kompetenzen, Interessen und Rahmenbedingungen betrachtet und ein sinnvoller Einstiegspfad entwickelt.
So bleibt der Wechsel planbar und finanzierbar.

Viele Angebote der HWK Reutlingen werden in Teilzeit, als Abend- oder Wochenendkurse durchgeführt.
So können Sie Weiterbildung mit Beruf und Familie verbinden.
Welche Formate es in Ihrem Bereich gibt, erfahren Sie direkt bei der Weiterbildung.

Die Weiterbildung achtet bei der Kursplanung auf praxistaugliche Zeiten und bietet in vielen Fällen berufsbegleitende Modelle an.
Im Beratungsgespräch wird geklärt, welche Kursform für Ihre familiäre und berufliche Situation am besten passt.
So erhöhen Sie die Chance, Ihre Weiterbildung erfolgreich abzuschließen.

Ja.
Im Rahmen von Beratungsgesprächen und ausgewählten Seminaren erhalten Sie Unterstützung bei Lebenslauf, Bewerbungsgespräch und Karriereplanung.
Die Weiterbildung zeigt Ihnen passende Angebote und verweist bei Bedarf auf weitere Unterstützungsangebote im Kammernetz.

Die Bildungsakademien bieten regelmäßig Seminare zu Kommunikation, Führung und Umgang mit Kund:innen an.
Welche konkreten Kurse aktuell laufen, sehen Sie auf der Website oder erfahren Sie direkt von der Weiterbildung.
So können Sie gezielt Ihre ‚Soft Skills‘ im Handwerksalltag stärken.

Über die Website können Sie Kurse suchen, Termine einsehen und sich online anmelden.
Je nach Angebot werden digitale Lernplattformen wie ILIAS genutzt, über die Sie Materialien und Übungen abrufen.
HWKI unterstützt Sie dabei, schnell zur richtigen Seite oder zum passenden Kontakt zu kommen.

Über das Online-Angebot der HWK Reutlingen können Sie Kursinformationen abrufen und sich direkt anmelden.
Für digitale Lerninhalte erhalten Sie in vielen Kursen Zugang zu Plattformen wie ILIAS.
Bei Fragen zur Nutzung helfen Ihnen die Weiterbildung und die Kursleitungen weiter.

Die Weiterbildung der HWK Reutlingen prüft mit Ihnen, ob Förderungen wie Aufstiegs-BAföG, Meisterprämie oder andere Programme für Sie in Frage kommen.
Sie erhalten einen Überblick und Unterstützung bei der Vorbereitung der Anträge.
Die eigentlichen Anträge stellen Sie dann bei den zuständigen Stellen.

Je nach Programm können auch Betriebe von Förderungen profitieren, wenn sie Mitarbeitende weiterqualifizieren lassen.
Die Weiterbildung informiert Sie über mögliche Programme und verweist bei Bedarf auf zuständige Förderstellen.
So können Sie als Betrieb und Mitarbeitender gemeinsam profitieren.

Meisterkurse (Teile I–IV) sind die zentrale Grundlage für die Betriebsleitung.
Zusätzlich empfehlen sich betriebswirtschaftliche Seminare und Beratungen zu Gründung und Betriebsführung.
Weiterbildung und Unternehmensberatung der HWK Reutlingen unterstützen Sie dabei abgestimmt.

Ja.
Viele Teilnehmende verbinden Meister- oder Fachkurse mit einer Gründungs- bzw. Betriebsführungsberatung.
Die HWK Reutlingen koordiniert bei Bedarf Termine mit Unternehmensberatung und Weiterbildung, damit Ihr fachlicher und betriebswirtschaftlicher Aufbau zusammenpasst.

Für Fragen zur Anerkennung und Nutzung von Abschlüssen im Ausland können Sie zunächst die HWK Reutlingen kontaktieren.
Je nach Zielregion werden Sie an geeignete Beratungsstellen und Informationsquellen verwiesen.
So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und unnötige Wege.

Wenn Sie mit einem ausländischen Abschluss ins deutsche Handwerk einsteigen möchten, sollten Sie die HWK Reutlingen zur Anerkennung und möglichen Qualifizierungswegen ansprechen.
Gemeinsam wird geprüft, welche Schritte nötig sind und welche Weiterbildungen Sie gezielt auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereiten.

HWKI hilft Ihnen, schnell Antworten auf typische Fragen zu Kursen, Meistervorbereitung, Förderung, Schulungsorten und Ansprechpartner:innen zu finden.
Bei komplexeren Fällen leitet er Sie gezielt an die zuständigen Stellen weiter.
So sparen Sie Zeit und kommen mit wenigen Klicks zur passenden Information.

Die Inhalte im HWKI basieren auf geprüften FAQs der Geschäftsbereiche und werden regelmäßig aktualisiert.
Termine und Preise werden in der Regel über Kursseiten und Ansprechpartner:innen abgefragt, nicht im Bot hart hinterlegt.
So bleibt der Assistent verlässlich, ohne dass ständig Kleinigkeiten nachgepflegt werden müssen.

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der digitale Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer Reutlingen verwendet generative KI, um Antworten zu formulieren. Die Inhalte werden automatisiert erstellt und können daher im Einzelfall unvollständig, ungenau oder nicht aktuell sein.
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft oder individuelle Beratung dar – insbesondere nicht in rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung der Inhalte ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Feedback zu Fehlern oder Verbesserungen ist jederzeit willkommen und unterstützt die Weiterentwicklung von „HWKI“.