Betriebsjubiläen

Handwerksbetriebe erhalten von der Handwerkskammer Reutlingen ein Schreiben, wenn sie nach dem in der Handwerksrolle eingetragenen Gründungsdatum ein Jubiläum haben müssten. Betriebe können – falls erforderlich und nachweisbar – dieses Datum korrigieren.

Ehrenurkunden für Betriebe gibt es nach 25, 50, 75, 100 Jahren (weiter in 25-Jahres-Schritten). Wenn keine eigenen Unterlagen vorliegen (Urkunden, Zeitungsausschnitte etc.), die das Gründungsjahr belegen, dann können Sie sich auch direkt an Jennifer Krauß wenden.

Informationen zu Mitarbeiterjubiläen finden Sie hier.

Ansprechpartner


Handwerkskrolle

Telefon 07121 2412-242
jennifer.krauss@hwk-reutlingen.de

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der digitale Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer Reutlingen verwendet generative KI, um Antworten zu formulieren. Die Inhalte werden automatisiert erstellt und können daher im Einzelfall unvollständig, ungenau oder nicht aktuell sein.
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft oder individuelle Beratung dar – insbesondere nicht in rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung der Inhalte ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Feedback zu Fehlern oder Verbesserungen ist jederzeit willkommen und unterstützt die Weiterentwicklung von „HWKI“.