Allgemeine Informationen
Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf zulassungspflichtige Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das bedeutet, alle Krafträder und Fahrzeuge der Klasse L (zwei-, drei und leichte vierrädrige Fahrzeuge), die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen und seit dem 1. Januar 1989 erstmalig zugelassen sind, unterliegen dieser Untersuchungspflicht.
Sie als Fachbetrieb für Zweiräder müssen diese obligatorische Schulung alle drei Jahre wiederholen, um die AUK-Prüfung durchführen zu dürfen und sich als TÜV-Partner im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung herausheben zu können.
Inhalte
• Vorschriften und Richtlinien
• Qualitätssicherung und Bedeutung der amtlichen Untersuchung
• Fahrzeugidentifizierung
• Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
• Spezielle technische Sachverhalte der Schadstoffemission von Krafträdern
• Praktische Handhabung des Abgasmessgerätes
• Durchführung einer Untersuchung des Motormanagement- / Abgasreinigungssytems
• Erfahrungsaustausch
Ihr Nutzen
- Qualifizierung zur Durchführung der Abgasuntersuchung für den Zeitraum von 36 Monaten
- Kenntnisse über die Vorschriften und Richtlinien der Abgasuntersuchung
- Kenntnisse der Abgasmesstechnik
Für Wiederholungsprüfungen: Melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Ablauf der 3-Jahres-Frist an, damit Ihr Betrieb die Berechtigung zur Durchführung der Abgasuntersuchung nicht verliert.
Zielgruppe
Kfz-Meister, die als verantwortliche Person bzw. Kfz-Gesellen, die als Fachkraft zur Durchführung von Abgasuntersuchungen an Krafträdern (AUK) nach StVZO anerkannt werden wollen.
Zugangsvoraussetzungen
- AU-Verantwortliche: Kfz-Meister
- AU-Durchführende: Abgeschlossene Ausbildung im kraftfahrzeugtechnischen Bereich
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.