Immissionen: Wie viel Lärm ist erlaubt?

Das müssen Sie wissen

Beabsichtigt ein Unternehmen einen Neu- oder Umbau, sollte zunächst geprüft werden, in welchem Gebiet das Grundstück liegt und welche Gebiete sich in der Nachbarschaft befinden, denn bei einem Streitfall kommt es nur darauf an, welcher Lärm an der empfindlichsten Stelle des Nachbargebäudes ankommt. Dazu kann man Einsicht in Bebauungs- oder Flächennutzungspläne seiner Gemeinde nehmen.

Grenzwerte der TA Lärm

tagsüber nachts
Industriegebiete 70 dB(A) 70 dB(A)
Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A)
in urbanen Gebieten 63 dB(A) 45 dB(A)
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)
allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 dB(A) 40 dB(A)
reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiete, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm

Service

Die Handwerkskammer bietet orientierende Lärmmessungen für ihre Mitgliedsbetriebe an, ist jedoch keine anerkannte Messstelle nach Bundesimmissionsschutzgesetz.

Ansprechpartner


Dipl.-Ing. (FH)
stv. Geschäftsbereichsleiterin Unternehmensberatung

Telefon 07121 2412-143
ines.bonnaire@hwk-reutlingen.de

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