Mitarbeiterjubiläen
Die Handwerkskammer Reutlingen bietet Handwerksbetrieben ab sofort einen verbesserten Service: Sie haben die Möglichkeit, langjährige Mitarbeiter in kürzeren Zeitabständen auszuzeichnen.
Der Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen hat beschlossen, dass nach 10 Jahren und dann jeweils in Fünfjahresschritten eine Ehrenurkunde für die ununterbrochene Dienstzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ein- und demselben Handwerksbetrieb ausgestellt werden kann.
Die Ausfertigung einer Urkunde ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Jubiläumstag nicht mehr als 12 Monate zurück- bzw. nicht mehr als 3 Monate im voraus liegt, jeweils vom Tag der Antragstellung gerechnet.
Die Dienstzeit soll ununterbrochen sein. Kürzere Unterbrechungen infolge Krankheit, vorübergehendem Arbeitsmangel (z. B. im Baugewerbe während des Winters), Erziehungsurlaub, Benutzung von Ausbildungsgelegenheiten, militärische Übungen usw. werden in die Dienstzeit eingerechnet.
Das Formular finden Sie hier (pdf)
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 40-, 50- oder 60-jähriger Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber kann eine Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg beantragt werden. Diese Ehrenurkunde trägt die Unterschrift des Ministerpräsidenten.
Die entsprechenden Unterlagen zum Download finden hier Sie auf der Homepage des
Staatsministeriums.
