Wettbewerbsrecht

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Wettbewerbsrecht
Für Unternehmer ist es wichtig, rechtssicher und in einem fairen Wettbewerb arbeiten zu können. Bei Handwerksbetrieben greifen Wettbewerbsrecht und Handwerksrecht oft ineinander.
Wir bieten unseren Mitgliedsbetrieben umfassende Unterstützung in diesen Rechtsgebieten an. Dazu gehört u.a. die Beratung zu zulässiger Werbung, zu dem Schutz vor unlauterem Verhalten von Mitbewerbern sowie zu der Vermeidung kostspieliger Abmahnungen, beispielsweise durch eine Prüfung des eigenen Internetauftritts auf rechtliche Probleme. Schnittstellen von Handwerks- und Wettbewerbsrecht ergeben sich etwa, wenn eine Tätigkeit angeboten wird, für die der Handwerker nicht qualifiziert/nicht eingetragen ist – auch in diesem Bereich helfen wir gerne weiter.
Beratungsangebot
Wir beraten Sie insbesondere zu:
- Impressum und rechtlichen Pflichtangaben
- Umgang mit Abmahnungen
- Verhalten gegenüber Kunden und Mitbewerbern
- Werbung (z.B. Sonderverkäufe)
- Eintragungspflichten und Einordnung Ihres Gewerbes
- zulassungspflichtiges/zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnliche Gewerbe
- Abgrenzung zulässiger/unzulässiger Tätigkeiten (z.B. Montagebetrieb vs. Vollhandwerk)
Rechtsberatung und Handwerksrolle arbeiten eng zusammen, um mit Ihnen eine tragfähige und praxisnahe Lösung zu finden.
Rechtsberatung: Wettbewerbsrecht, Pflichtangaben, Abmahnungen und Vertragsgestaltung
Handwerksrolle: Eintragung, Betriebsform und handwerksrechtlicher Zulässigkeit von Tätigkeiten