Diese Informationspflichten sollten Sie kennen

Geschäftsbrief, Webseite, Widerrufsrecht und Datenschutz – Betriebe müssen im Alltag zahlreiche Informationspflichten erfüllen. Eine aktualisierte Arbeitshilfe des ZDH hilft, den Überblick zu bewahren.

Die Überarbeitung berücksichtigt aktuelle Änderungen, wie beispielsweise die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die Mitte Dezember 2024 in Kraft tritt. Das Regelwerk löst die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ab und enthält neue Informationspflichten für Betriebe, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. Mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV wird ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen möglich.

Die Arbeitshilfe ist in vier Rubriken unterteilt:

  • Angaben bei geschäftlicher Korrespondenz
  • Pflichtangaben auf Webseiten
  • Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Informationspflichten gegenüber Beschäftigten

Die einzelnen Artikel informieren in komprimierter Form über die jeweiligen Anforderungen. Zu zahlreichen Aspekten werden weiterführende Informationen angeboten. Die Verweise auf Merkblätter und Internetseiten sind in der Arbeitshilfe als Link hinterlegt und können bequem am Bildschirm aufgerufen werden.

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