Entgelttransparenz: Was auf Betriebe zukommt

Foto: KOTO – stock.adobe.com

Über Geld spricht man nicht? Zumindest bei Löhnen und Gehältern soll sich das bald grundlegend ändern. Eine EU-Richtlinie, die bis zum 7. Juni in deutsches Recht umgesetzt werden muss, gibt Beschäftigten und Bewerbern mehr Rechte.

Laut dem Statistischen Bundesamt lag der Gender Pay Gap im vergangenen Jahr bei 16 Prozent. Frauen verdienten also deutlich weniger pro Stunde als Männer. Mit der Entgelttransparenzrichtlinie will die Europäische Union nun gegensteuern. Wichtigste Neuerung ist ein erweiterter Auskunftsanspruch: Beschäftigte können beim Arbeitgeber anfragen, wie viel Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten im Unternehmen verdienen. Die Auskunftspflicht gilt auch in kleineren Betrieben.

Die Regelungen wurden im Jahr 2023 durch den EU-Rat beschlossen. Die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten muss bis zum 7. Juni erfolgen. Zwar liegt bislang noch kein Gesetzentwurf vor. Es ist aber davon auszugehen, dass die Vorgaben in der vorliegenden Form eingeführt werden.

Was sich für Beschäftigte und Betriebe ändert

Erweiterter Auskunftsanspruch: Beschäftigte können Auskunft über die Festlegung ihres eigenen Entgelts sowie das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Kollegen und Kolleginnen des anderen Geschlechts verlangen.

Transparenz im Bewerbungsprozess
: Arbeitgeber müssen bereits in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne informieren.

Verbot von Gehaltsfragen: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrer bisherigen Vergütung fragen.

Beweislastumkehr: 
Bei möglicher Entgeltdiskriminierung liegt die Beweislast beim Arbeitgeber; er muss nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Berichtspflicht: Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über die Entgeltstrukturen und die Entgeltgleichheit berichten.

Sanktionen
: Die Richtlinie verlangt abschreckende Sanktionen. Verstöße könnten zu Nachzahlungsansprüchen (auch rückwirkend) und Entschädigungszahlungen führen.

Veranstaltungstipps

Entgelttransparenz 2026: Neue Rechtslage und ihre Umsetzung in der Praxis
5. Mai 2026, 11 bis 12 Uhr (online)

Jetzt anmelden

Recht kompakt – digital verpackt
Entgelttransparenz im Handwerk: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen!
6. Mai 2026, 11 bis 12 Uhr (online)

Jetzt anmelden

Kontakt: Lisa Krauß, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-236, lisa.krauss@hwk-reutlingen.de