Friseure: Tariflöhne und Azubivergütungen ab 1. September

Der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk vom vergangenen Jahr sieht eine Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen vor. Was ab dem 1. September 2024 gilt.

Der 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk wurde vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt. Betriebe sind daran gebunden, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören.

Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024

Tarifentgelte

  • mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro
  • mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro
  • mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro
  • technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro
  • technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro

Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.

Ausbildungsvergütungen

Auszubildende im ersten Lehrjahr: 680 Euro
Auszubildende im zweiten Lehrjahr: 775 Euro
Auszubildende im dritten Lehrjahr: 850 Euro

Der Tarifvertrag kann beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg angefordert werden.

Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg

Kontakt: Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht@hwk-reutlingen.de

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