Homepage & Co.: Fremde Medieninhalte übernehmen – was rechtlich gilt

Bei der Verwendung fremder Texte, Bilder, Videos oder Musik auf der Firmenwebseite und in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten, um Abmahnungen zu vermeiden. Ein ZDH-Leitfaden klärt über die wichtigsten Risiken auf.

Eigentlich ist es ganz einfach: Texte, Fotos, Videos und Musik, die auf Internetseiten oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden, sind zwar problemlos zu finden, aber nicht frei verwendbar. Es gibt Autoren, Fotografen, Filmemacher, Komponisten, Interpreten und andere, die (Urheber- oder Verwertungs-) Rechte an den jeweiligen Inhalten haben.

Selbst wenn ein ausdrücklicher Hinweis fehlt (wie beispielsweise ein Copyright-Hinweis), muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass zur Nutzung dieser Medieninhalte eine häufig kostenpflichtige Erlaubnis der Rechteinhaber notwendig ist. Wer diese nicht einholt und die Inhalte trotzdem nutzt, riskiert kostspielige Abmahnungen.

Der ZDH-Leitfaden gibt Betrieben einen praxisorientierten Überblick über die zahlreichen Rechtsfragen, die mit der Nutzung fremder Inhalte verbunden sind. Neben Texten, Bildern und Videos sowie Musik werden auch KI-generierte Inhalte behandelt.

Weitere Fragen zur Nutzung fremder Medieninhalte beantwortet die Rechtsabteilung der Handwerkskammer, Telefon 07121 2412-230, recht@hwk-reutlingen.de.

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