Zum 1. Januar 2023 wurde für gesetzlich Krankenversicherte die Papierbescheinigung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Seither müssen Arbeitgeber die Daten dann direkt digital bei den Krankenkassen abrufen. Darüberhinaus müssen Arbeitnehmer den gelben Zettel nicht mehr vorlegen. Stattdessen müssen Arbeitgeber selbst aktiv werden. Aus der Bringschuld wurde eine Holschuld.
27. November 2024
Zum 1. Januar 2023 wurde für gesetzlich Krankenversicherte die Papierbescheinigung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt.
Für ein aktuelles Bild über den Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bzw. zur Beurteilung von Praxisproblemen und Verbesserungsmöglichkeiten, hat der Verband der Unternehmer Baden-Württemberg e.V. gemeinsam mit dem Verband grosshandel-bw eine Umfrage dazu erstellt.
An der Umfrage kann bis zum 20. Dezember 2024 teilgenommen werden. Die Umfrage ist anonym und benötigt maximal 5 Minuten Bearbeitungszeit.
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