ZDH-Ratgeber zu Ein- und Ausbaukosten im Gewährleistungsfall

Saubere Arbeit geliefert, aber das verbaute Material erweist sich als mangelhaft – wenn es zum Streit mit Lieferanten kommt, haben Handwerker gute Karten. Ein ZDH-Ratgeber fasst zusammen, worauf zu achten ist.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Ausführende Unternehmer haben einen Ersatzanspruch gegenüber dem Lieferanten. Darunter fallen neben den Kosten für ein- und wieder ausgebaute Materialien die Kosten für das erneute Anbringen von Materialen, die zuvor an eine andere Sache angebracht wurden, wie zum Beispiel Tapeten, Farbe und Rollläden. Dieser Rückgriffsanspruch besteht auch nach kaufvertraglichen Regelungen.

Ein ZDH-Ratgeber aus der Reihe „Praxis Recht“ fasst die aktuelle Rechtslage in kompakter Form zusammen.

Fragen zum Bauvertragsrecht beantwortet unsere Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht@hwk-reutlingen.de

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der digitale Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer Reutlingen verwendet generative KI, um Antworten zu formulieren. Die Inhalte werden automatisiert erstellt und können daher im Einzelfall unvollständig, ungenau oder nicht aktuell sein.
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft oder individuelle Beratung dar – insbesondere nicht in rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung der Inhalte ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Feedback zu Fehlern oder Verbesserungen ist jederzeit willkommen und unterstützt die Weiterentwicklung von „HWKI“.