Bund fördert E-Lastenräder

Der Bund nimmt die Förderung von E-Bikes, die sich zur Beförderung von Lasten eignen, wieder auf. Unternehmen können Anträge ab dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Antragsberechtigt sind

  • private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) sowie
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen, Kammern.

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Im Sinne der Richtlinie fallen darunter sämtliche Transporte von Gütern.

Welche Räder gefördert werden

Um die Kriterien für eine Förderung zu erfüllen, müssen E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion

  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind,
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen,
  • serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

Zuschuss von bis zu 3.500 Euro

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. Damit wurde die maximale Förderung gegenüber der letzten Förderrunde um 1.000 Euro erhöht.

Förderanträge können online ab dem 1. Oktober 2024 auf der Internetseite des BAFA gestellt werden. Dort gibt es ebenfalls ein Merkblatt zur Förderrichtlinie sowie eine Liste der förderfähigen E-Lastenräder.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: E-Lastenfahrräder

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