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    Gesellenprüfung als Grundla- ge dienen muss. Und die ist die beste im Kammerbezirk. „Da wa- ren Mama und Papa richtig stolz“, freut sich Milena. „Und weil ich oft zu faul zum Trinken bin, hat mir Mama einen Maßkrug

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    , für das der Prüfungsausschuss errichtet wurde. Bei sonstigen Fortbildungsprü- fungen müssen die Beauftragten der Arbeitgeber die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben. Die Arbeit- nehmer und Beauftragten der Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschluss- prüfung

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    , für das der Prüfungsausschuss errichtet wurde. Bei sonstigen Fortbildungsprü- fungen müssen die Beauftragten der Arbeitgeber die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben. Die Arbeit- nehmer und Beauftragten der Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschluss- prüfung

  4. dhz2022_07.pdf

    Datum: 07.04.2022

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    Tübingen American Football. Frau im männlich dominierten Handwerk Katharina Schroer, die im August die- ses Jahres ihre Gesellenprüfung macht, ist zurzeit eine von bundes- weit lediglich fünf weiblichen

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    American Football. Frau im männlich dominierten Handwerk Katharina Schroer, die im August dieses Jahres ihre Gesellenprüfung macht, ist zurzeit eine von bundesweit lediglich fünf weiblichen

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    Zulassungsvoraussetzungen für die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ................................ Seite 15 § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge [...] Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge (Auszubildenden) der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke ihres Bezirks zuständig, soweit nicht die Handwerkskam- mer etwas anderes bestimmt (§ 33 [...] Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

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    Zulassungsvoraussetzungen für die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ................................ Seite 15 § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge [...] Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge (Auszubildenden) der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke ihres Bezirks zuständig, soweit nicht die Handwerkskam- mer etwas anderes bestimmt (§ 33 [...] Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

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    Zulassungsvoraussetzungen für die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ................................ Seite 15 § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge [...] Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge (Auszubildenden) der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke ihres Bezirks zuständig, soweit nicht die Handwerkskam- mer etwas anderes bestimmt (§ 33 [...] Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

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    Zulassungsvoraussetzungen für die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ................................ Seite 15 § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge [...] Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge (Auszubildenden) der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke ihres Bezirks zuständig, soweit nicht die Handwerkskam- mer etwas anderes bestimmt (§ 33 [...] Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder

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    Zulassungsvoraussetzungen für die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ................................ Seite 15 § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge [...] Abnahme der Gesellenprüfung aller Lehrlinge (Auszubildenden) der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke ihres Bezirks zuständig, soweit nicht die Handwerkskam- mer etwas anderes bestimmt (§ 33 [...] Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine ent- sprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestanden haben und in diesem Handwerk oder