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    oder Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) verfügt und • wer eine Gesellenprüfung gemäß § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung gemäß § 34 BBiG in einem Aus- bildungsberuf bestanden hat sowie [...] wurde gemäß § 106 Abs. 2 i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg vom 5. Dezember 2013 (Az.: 8 [...] Berufsbildungsausschusses vom 17. Okto- ber 2013 und der Vollversammlung vom 25. November 2013 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende

  2. Relevanz:
     
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    . § 37 a Abs. 1 HwO). (2) Über die Befreiung von Prüfungsbestandteilen entscheidet die Handwerkskammer. Hält sie die Befreiungs- gründe nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss [...] Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw) Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 c Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Hand- werksordnung (HwO) und ist [...] Prüfungswesen ge- eignet sein (§ 42 c i. V. m. § 34 Abs.1 HwO). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder bei Fortbildungsprüfungen für zulassungspflichtige Hand- werke Arbeitgeber oder

  3. beitrag2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

    Relevanz:
     
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    . November 2013 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der [...] aus Grundbeitrag und Zusatzbeitrag zusammensetzt. Für juristische Personen, GmbH & Co. KG und UG & Co. KG wird ein Zuschlag zum Grundbeitrag erhoben. Von Personen, die nach § 90 Abs. 3 und 4 HwO Mitglied der Handwerkskammer sind, nach Maßgabe des § 113 Abs. 2 Satz 4 HwO, der allgemeine Kammerbeitrag, der sich aus Grundbeitrag und Zusatzbeitrag zusammensetzt. b) Von den Inhabern eines Betriebs

  4. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    . Dezember 2011 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der [...] aus Grundbeitrag und Zusatzbeitrag zusammensetzt. Für juristische Perso- nen und GmbH & Co KG wird ein Zuschlag zum Grundbeitrag erhoben. Von Personen, die nach § 90 Abs. 3 und 4 HwO Mitglied der Handwerkskammer sind, nach Maßgabe des § 113 Abs. 2 Satz 4 HwO, der allge- meine Kammerbeitrag, der sich aus Grundbeitrag und Zusatzbeitrag zusammensetzt. b) Von den Inhabern eines Betriebs eines Handwerks, die

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    (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung [...] Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Stand: 21. März 2012 Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung

  6. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

    Relevanz:
     
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    Amtliche Bekanntmachungen Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 24. Juli.2012 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerks- ordnung ( HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerks- kammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der [...] 106 Abs. 2 der HwO in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 5 der HWO mit Bescheid des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vom 20.08.2012, (Az.: 82-4233.64/65) geneh- migt. Diese Änderung der

  7. Relevanz:
     
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    Regelung für die Ausbildung für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung Fachpraktiker Fleischer / [...] BBiG / §42 k HwO i. V m. §§ 4 BBiG, § 25 HwO) eine Ausbildung in einem anerkanntem Ausbildungsberuf gem. § 4 BBiG / § 25 HwO im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme des § 65 BBiG / § 42l HwO (Nachteilsausgleich), anzustreben. Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinde- rung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO durchzuführen. Für

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    Prüfung rechtfertigen. (3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen (§ 42 b HWO). § 3 Inhalt und Dauer [...] - ber 2012 und der Vollversammlung vom 29.11.2012 als zuständige Stelle §§ 42a, 44, 91 Absatz 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO folgende) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“. § 1 Ziel und Gliederung der Fortbildungsprüfung, Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses

  9. ueba-diverse-berufe_2013.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung [...] Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Stand: März 2013 Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung mit

  10. Relevanz:
     
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    Seite 1 von 3 Änderung der Sachverständigenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 29. November 2012 gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung ( HWO) nachfolgende Änderung der Sachverständigenordnung vom 30.November 2010 beschlossen: Artikel 1 1. § 2 Bestellungsvoraussetzungen a) Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst: „über eine [...] der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerks- kammer Reutlingen, in Kraft. Diese Änderung der Sachverständigenordnung wurde gem. § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 12 der HwO