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  1. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Amtliche Bekanntmachungen Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 24. Juli.2012 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerks- ordnung ( HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerks- kammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 30.November 2010, beschlossen: § 1 § 1 § 1 § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird unter den

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    Herstellen von Pökelware (15) Herstellen von Hackfleisch (16) Verpacken (17) Herstellen von küchenfertigen Erzeugnissen (B) Wahlqualifikationseinheiten: (1) Schlachten (2) Herstellen besonderer [...] geordneten Ausbildungsgang zu vermit- teln. (siehe auch § 1 Abs. 3 BBiG) Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen (§§ 64 [...] Stelle trägt Ausbildungsverträge für behinderte Menschen gem. § 66 Abs. 2 i.V.m. § 65 Abs. 2 Satz 1 BBIG bzw. § 42 m Abs. 2 i. V. m § 42 l Abs. 2 Satz 1 HwO in das Verzeichnis der

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    Seite 1 von 3 Änderung der Sachverständigenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 29. November 2012 gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung ( HWO) nachfolgende Änderung der Sachverständigenordnung vom 30.November 2010 beschlossen: Artikel 1 1. § 2 Bestellungsvoraussetzungen a) Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst: „über eine [...] nur erfolgen, wenn die nachstehenden Vorausset- zungen erfüllt sind: 1. Steht der Antragsteller in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, hat er nachzuweisen, dass a. er die Voraussetzungen des

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    Berufsausbildungsverhältnisse bei Eingang des Berufsausbildungs- vertrages 2.1.1 vor Beginn der Ausbildungszeit einschließlich des ersten Monates der Ausbildungszeit 0,00 Euro 2.1.2 im 2. -6. Monat der Ausbildungszeit 0,00 Euro 2.1.3 ab dem 7. Monat der Ausbildungszeit bis zum Ende der Ausbildungszeit 0,00 Euro § 3 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei Ziffer 3.1.4 bis 3.1.6: 3.1.4 Gesellenprüfung

  5. beitrag11.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    : einheitlich 150 Euro b) Zusatzbeitrag: 1 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 15.000 Euro vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einze- lunternehmen [...] ) Zusatzbetrag: 0,50 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 15.000 Euro vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einze- lunternehmen, Personengesellschaften und juristische [...] Reutlingen hat am 30. November 2010 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der

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    Anlage 1 zum Recht Kompakt "Neue Regeln für Verbraucherverträge" I. Vorvertragliche Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossenen Verträgen Der Unternehmer hat dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen [...] solche Inhalte, 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem

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    Anlage 1 zum Recht Kompakt "Neue Regeln für Verbraucherverträge" I. Vorvertragliche Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossenen Verträgen Der Unternehmer hat dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen [...] solche Inhalte, 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem

  8. Relevanz:
     
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    vorvertragliche Informationen, die in Artikel 246 § 1 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt sind. Konkret handelt es sich um die Information über: „ die wesentlichen [...] - lich wird das Gesetz am 1. Juli 2012 in Kraft treten, so dass eine alsbaldige Umgestaltung der jeweiligen Websites geboten ist. Die Informationen geben einen nicht abschließenden Überblick und

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    Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4 e Bundesdatenschutzgesetz – Muster 1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle Schreinermeisterbetrieb Max Mustermann 2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen Geschäftsführer: Max Mustermann Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Max Mustermann 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Musterstrasse 1 b, 12345 Musterstadt 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

  10. Relevanz:
     
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    Ihre Firma, Hauptstraße 14, 12345 Stadt Ihre Firma Hauptstraße 14 12345 Stadt ... Ihre Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum]. Eine mögliche Vertragsabschlusserklärung durch mich wird wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB angefochten. In Ihrem Schreiben vom [Datum des Angebotsschreibens] wird nicht in der erforderlichen Deutlichkeit auf eine Kostenpflicht hingewiesen. Vielmehr suggerieren Sie durch die Aufmachung Ihres Schreibens einen kostenfreien Eintrag in Ihr