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  1. Ein Stern für KAFA

    Datum: 11.03.2015

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    Grund für die Preisvergabe war die größte Investition der Firmengeschichte in eine neue Holzpellets-Dampfkesselanlage. Mit ihr werden jährlich rund 500.000 Liter Heizöl und somit über 1,3 Millionen [...] Kohlendioxid-neutral Prozessdampf erzeugt. Das Land hat die Investition in Höhe von 1,1 Millionen Euro deshalb als wichtiges Klimaschutzprojekt bezuschusst. Bei einer Dampfleistung von 3000 Kilogramm pro Stunde wird im Kamin ein Reststaubgehalt von weniger als 15 Milligramm pro Normkubikmeter gemessen. "Das Pilotprojekt, aber auch unsere Kunden, tragen damit zum Klimaschutz bei", sagt Geschäftsführer Uwe

  2. Mehr Betriebe im Kammerbezirk

    Datum: 04.03.2015

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    Der Zuwachs sei allerdings nur auf die zulassungsfreien Handwerke zurückzuführen; bei den Gewerken, die einen Meisterbrief als Zugangsvoraussetzung haben, sei hingegen ein leichter Rückgang von 31 Betrieben auf jetzt 8.515 zu verzeichnen, so Herrmann. Dabei stünden den 379 Neueintragungen 410 Betriebsaufgaben gegenüber. In den zulassungsfreien Gewerken der Anlage B1 kämen auf 634 Neueintragungen 490 Löschungen. Herrmann: „Die heftigsten Bewegungen waren im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk mit 151 Neueintragungen und 141 Löschungen bei insgesamt 682 Betrieben zu verzeichnen.“ Auch im

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    Seit dem 1. Juli 2014 müssen Betriebe, die tragende Stahlbauteile fertigen, die DIN EN 1090-1 erfüllen. Aufträge für Metallbauten dürfen nur noch an Fachbetriebe vergeben werden, die ihre werkseigenen Produktionskontrollen nach dem neuen Standard durchführen. Unser zweitägiger Workshop richtet sich an Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und bietet Betrieben konkrete Unterstützung bei der [...] Referent ist Andreas Otte von der ZDH Zert GmbH in Bonn. Zertifizierung nach DIN EN 1090 Workshop für Metallbaubetriebe 15. und 16. Oktober 2014, jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr Teilnahmegebühr: 245

  4. Neues Mess- und Eichgesetz

    Datum: 20.02.2015

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    Neue oder ausgetauschte Messgeräte müssen nach § 32 Abs. 1 MessEG spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden, da mit dem neuen MessEG die bisherige Ersteichung von Messgeräten entfällt. So erhalten die Eichbehörden die notwendigen Kenntnisse über den Standort verwendeter Messgeräte. Auf www.eichamt.de steht ein Onlineverfahren für die Dateneingabe zur Verfügung. Weitere Eckpunkte der Neuregelung: Künftig gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Das neue

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    . Die Kunden machten die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren zwischen rund 500 Euro und 1.500 Euro geltend. Derartige Rückforderungsansprüche gegen die Banken verjähren in der Regel nach drei Jahren. Da

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    Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbischöfen Dr. Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische Landeskirche Baden). Am 1. Juli 2015

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    Ab einer Mindestbestellmenge von 20 Stück, das entspricht einem Bogen, können die Briefmarken versandkostenfrei zum reinen Portowert geordert werden. Die Besteller können dabei zwischen 3 unterschiedlichen Motiven, Designs und Portostufen wählen und sich so ihre individuelle Briefmarke zusammenstellen. Die Marken können in den gängigen Portostufen 0,62€, 0,85€ und 1,45€ bezogen werden. Als Motive stehen das Kampagnenlogo, der Claim "Wir sind Handwerker. Wir können das." sowie das Jahresmotto für 2015 "Leidenschaft ist das beste Werkzeug." auf unterschiedlichen Hintergründen zur Wahl.

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    nutzen Prof. Dr. Peter Philippi-Beck von der Hochschule Ravensburg-Weingarten lenkte in seinem Vortrag den Fokus auf die große Gruppe der Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 500.000 und 1 Million

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    Die dickste Kröte müssen Betriebe schlucken, die Subunternehmer oder Leiharbeitsfirmen beauftragen. Hier droht eine gefährliche Haftungsfalle. Halten nämlich die Subunternehmer und von ihnen wiederum

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    Zum 1. Oktober 2014 wurde die Steuerschuldnerschaft  des Leistungsempfängers bei Bauleistungen aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes neu geregelt. Das zehnseitige Faltblatt „Umsatzsteuer bei Bauleistungen“ informiert über die aktuelle Rechtslage und erläutert die praktische Umsetzung anhand von Schaubildern und Beispielrechnungen. Faltblatt „Umsatzsteuer bei Bauleistungen“ – Muster (Stand: Februar 2015) Ausführliche Informationen zu den Umsatzsteuerregeln bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen finden Sie auf den Internetseiten des ZDH.