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    Die Seminare richten sich an all diejenigen, die mit dem Gedanken an eine Existenzgrün-dung spielen oder sich bereits für die Selbständigkeit entschieden haben und wissen wollen, wie man das Ganze richtig anpackt. Das Angebot richtet sich speziell auch an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit anstreben und hierzu entweder einen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) oder das Überbrückungsgeld beantragen. Das erste Seminar findet am 1. Februar 2005 von 9:00 bis 16:30 Uhr im Landratsamt Balingen statt. Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen

  2. Kostenlose Beratungstermine

    Datum: 29.06.2006

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    . Albstadt, Rathaus, (vormittags), Telefon: 0 74 31/1 60 10 21 Mittwoch, 26. Jan. Albstadt, Kreishandwerkerschaft (nachmittags), Telefon: 0 74 31/93 75-0 Donnerstag, 27. Jan. Münsingen, Rathaus Telefon: 0 73 81/18 21 28 Freitag, 28. Jan. Horb, Rathaus Telefon: 0 74 51/20 31

  3. Vorzeitige Zulassung

    Datum: 28.06.2006

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    unter Befreiung vom Nachweis der Lehre bis spätestens 1. März 2005 bei der Handwerkskammer Reutlingen eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung im Sommer 2005 können alle Lehrlinge stellen, die zwischen dem 1. Okt. 2005 und dem 31. März 2006 auslernen und die folgende Voraussetzungen erfüllen [...] erhalten Sie bei der Handwerkskammer Reutlingen unter Telefon 0 71 21/24 12-2 65 (vormittags) oder per E-Mail: ausbildung@hwk-reutlingen.de

  4. Beratung in Sigmaringen

    Datum: 09.08.2006

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    heraus gründen, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Teilnahme nach vorhergehender Anmeldung unter der Telefonnummer 0 75 71/74 77-50 direkt bei Hubert Kammerer, Handwerkskammer Reutlingen.

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    Monat Februar finden die Vor-Ort-Beratungen wie folgt statt: Mittwoch, 23. Februar Albstadt, Kreishandwerkerschaft (nachmittags), Telefon: 0 74 31/93 75-0 Mittwoch, 23. Februar Hechingen, Rathaus (vormittags), Telefon: 0 74 71/9 40-1 27 Donnerstag, 24. Februar Münsingen, Rathaus, Telefon: 0 73 81/93 10 Dienstag, 22. Februar Stetten a.k.M., Rathaus, (vormittags) Telefon: 0 75 73/95 15 41 Dienstag, 22. Februar Freudenstadt, Kreishandwerkerschaft, Telefon: 0 74 41/8 84 40 Freitag, 25. Februar

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    Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb in diesem Jahr den Zeitraum vom 1. August bis 19. August 2005. Wie die Handwerkskammer Reutlingen mitteilt, ist in dieser Zeit mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden. Die ausreichende Versorgung mit Handwerksleistungen ist somit auch in der Urlaubszeit gewährleistet. Die Handwerkerferien in der Region beginnen in der Regel am ersten Montag nach dem Beginn der Sommerferien in

  7. Relevanz:
     
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    Jetter, Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 0 71 21/24 12-1 42.

  8. Relevanz:
     
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    Daran schließt sich die Fertigung eines Gesellenstückes bzw. einer Arbeitsprobe und der mündliche Prüfungsteil an. Zur Prüfung vorgesehen sind alle Lehrlinge aus Handwerksbetrieben, deren Ausbildung nach dem Berufsaus-bildungsvertrag zwischen dem 1.Oktober 2005 und dem 31. März 2006 endet. Die Anmeldungen zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen bzw. Innungen abzugeben. Die Anmeldeformulare für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer werden den Ausbildungsbetrieben Ende Oktober zugesandt. Auskünfte erteilt Karl-Heinz Goller (Handwerkskammer Reutlingen), Telefon 07121/2412-261.

  9. Neues Bildungsmagazin

    Datum: 14.08.2006

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    Seminarplaner telefonisch unter 0 71 21/24 12-3 20 an. Das aktuelle Fortbildungsprogramm ist auch immer aktuell im Internet unter www.gewerbeakademie.de zu finden.

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    , Telefon 0 75 71/74 77-11.