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    Die Untersuchung dürfen nur anerkannte Werkstätten und geschulte Experten vornehmen. Eine wesentliche Voraussetzung für die AUK-Anerkennung der Kfz- und Zweiradbetriebe ist daher die erfolgreiche Teilnahme der entsprechenden Fachkräfte an einer Schulung. Mit der neuen Vorschrift will der Gesetzgeber die Abgasemissionen bei Zweirädern verbessern und damit den Umweltschutz fördern. Die neue Abgasuntersuchung ist Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung. Betroffen sind alle Krafträder, die erstmals nach dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden und einen Hubraum von mehr als 50 ccm besitzen.

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    folgen zu lassen. Interessenten am Personalforum erhalten weitere Informationen unter der Telefonnummer 0 71 21/24 12-1 41.

  3. Wirtschaftstag China

    Datum: 04.07.2006

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    . Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2006. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro zzgl. MwSt. Nähere Informationen zur Veranstaltung: Sylvia Weinhold, Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 0 71 21/24 12-1 33 und Jürgen

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    Spürbar waren vor allem immer noch die Auswirkungen der Novellierung der Handwerksordnung. Entgegen dem Trend in den letzten Jahren war seit dem 1. Januar 2005 bei den zulassungspflichtigen [...] zulassungsfreien B1-Handwerke erfahren weiterhin einen starken Zulauf. Die Betriebszahlen stiegen erneut, und zwar um 365 Unternehmen, (d. h. um über 28 Prozent von 1.295 auf 1.660 Betriebe). Dieser Anstieg resultiert in erster Linie auf Zuwächsen bei den Fliesenlegern (+ 76), Parkettlegern (+ 18), Gebäudereinigern (bereinigt + 75) und Raumausstattern (+ 15). Dieser starke Zulauf bei den zulassungsfreien

  5. Besser als im Vorjahr

    Datum: 04.07.2006

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    entspricht. Etwas über 20 Prozent der befragten Betriebe beurteilen ihre Lage als „schlecht" - ein Rückgang um über 15 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Zum Jahresende 2005 waren die Betriebe allerdings [...] im Kraftfahrzeuggewerbe stagnierte im 1. Quartal noch; für das laufende Quartal erwarten die Betriebe jedoch eine deutliche Verbesserung der Situation. Nahezu zwei Drittel der Betriebe erwarten ein

  6. Mehr Frauen ins Handwerk

    Datum: 04.07.2006

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    gering. Im Bau- und Ausbaugewerbe waren es 3,1 Prozent. Nur wenige Mädchen scheinen sich für technische Berufe zu interessieren. Oder sie trauen es sich nicht zu. Nach Ansicht von Sabine Pfingsttag sind

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    Ausbauhandwerk ist von 58,9 auf 88,1 angestiegen, und auch die Prognose liegt nur leicht unter diesem hohen Wert. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wirkt sich offensichtlich in beiden Branchen positiv aus. Eine Konjunktureintrübung ist allerdings nach dem Vorzieheffekt auf Grund der vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 bei den privaten Verbrauchern nicht ausgeschlossen

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    Der in Nagold geborene Jurist ist bereits seit dem 1. Mai 1987 Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. In zahlreichen Gremien im Bund, Land und auf regionaler Ebene vertritt er engagiert die Interessen der rund 12.000 Handwerksbetriebe in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb. Seinen beruflichen Werdegang startete der Jurist 1971 in [...] der Arbeit für behinderte Menschen engagiert. Dazu zählen unter anderem seine Tätigkeit als 1. Vorsitzender der Lebenshilfe für Behinderte Zollernalb e. V. und der Körperbehindertenförderung Neckar

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    Die ursprünglichen Regelungen waren insbesondere bei Handwerk und Einzelhandel auf scharfe Kritik gestoßen. „Sie hätten neue bürokratische Lasten - wie zum Beispiel das Verbandklagerecht - geschaffen und wären das falsche Signal an den Mittelstand gewesen“, sagte Roland Haaß, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. „Die jetzt vorgenommenen Änderungen entsprechen damit weitgehend den Forderungen, die das Handwerk in der Vergangenheit stets gestellt hatte, auch wenn die im Koalitionsvertrag genannte 1:1-Umsetzung der europäischer Vorgaben nicht ganz erreicht worden ist“, so Haaß weiter.

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    Der Hintergrund: Handwerksbetrieben drohen ab dem 1. Januar 2007 zusätzliche Belastungen: Ab dann sollen auch für so genannte "neuartige Empfangsgeräte" wie internetfähige PCs und Laptops oder UMTS-Handys Rundfunkgebühren fällig werden. Unternehmen können sich von dieser neuen Gebühr nur freistellen lassen, wenn sie bereits für ein herkömmliches Radio bzw. einen Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da viele Handwerker solche Geräte aber nicht im Betrieb einsetzen, werden gerade sie durch die neue Regelung betroffen und müssen dann eine GEZ-Gebühr von bis zu 204,36 Euro jährlich zahlen. Besonders betroffen sind