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    -Mail-Adresse Art des Betriebes / Wirtschaftszweig bzw. Branche B. Zeitraum der geplanten Arbeitszeitreduzierung 1. Es wird angezeigt, dass die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit mit Wirkung [...] . Andernfalls wird um gesonderte Stellung- nahme gebeten. Firmenstempel (Ort, Datum) Unterschrift des Arbeitgebers oder seiner/seines Bevollmächtigten Kug101[0]: Seite1[0]: PLZ_Ort_AA[0]: Stamm-Nr_Kug[0]: Ableitungs-Nr[0]: Betriebsnummer[0]: ZutreffendAnkreuz[0]: 1 TeilformularAnschriftBetrieb[0]: BezAnschriftBetrieb[0]: Tel_Fax_Mail1[0]: AnsprechpartnBetrieb[0]: Tel

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    -Mail-Adresse Art des Betriebes / Wirtschaftszweig bzw. Branche B. Zeitraum der geplanten Arbeitszeitreduzierung 1. Es wird angezeigt, dass die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit mit Wirkung [...] . Andernfalls wird um gesonderte Stellung- nahme gebeten. Firmenstempel (Ort, Datum) Unterschrift des Arbeitgebers oder seiner/seines Bevollmächtigten Kug101[0]: Seite1[0]: PLZ_Ort_AA[0]: Stamm-Nr_Kug[0]: Ableitungs-Nr[0]: Betriebsnummer[0]: ZutreffendAnkreuz[0]: 1 TeilformularAnschriftBetrieb[0]: BezAnschriftBetrieb[0]: Tel_Fax_Mail1[0]: AnsprechpartnBetrieb[0]: Tel

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    Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Erläuterung zur Zeichenverwendung 9 1. Allgemeines; Voraussetzungen und Bezugsdauer 10 1.1 Allgemeines 10 1.2 Erheblicher Arbeitsausfall 10 1.3 Vermeidbarer Arbeitsausfall 11 1.4 Bezugsdauer 12 2. Tatbestände, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausschließen 14 2.1 Ausgeschlossene Personengruppen 14 2.2 Weitere Ausschlussgründe 14 2.3 Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung 15 2.4 Ruhen des Anspruchs bei Rentenbezug 15 3. Höhe des Kurzarbeitergeldes, Anrechnung von Nebeneinkommen und

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    Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Erläuterung zur Zeichenverwendung 9 1. Allgemeines; Voraussetzungen und Bezugsdauer 10 1.1 Allgemeines 10 1.2 Erheblicher Arbeitsausfall 10 1.3 Vermeidbarer Arbeitsausfall 11 1.4 Bezugsdauer 12 2. Tatbestände, die den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausschließen 14 2.1 Ausgeschlossene Personengruppen 14 2.2 Weitere Ausschlussgründe 14 2.3 Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung 15 2.4 Ruhen des Anspruchs bei Rentenbezug 15 3. Höhe des Kurzarbeitergeldes, Anrechnung von Nebeneinkommen und

  5. Ausbildungs-Ass 2020 gesucht

    Datum: 13.03.2020

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    Mit dem Preis ehren die Wirtschaftsjunioren Deutschland zusammen mit den Junioren des Handwerks und weiteren Partnern, Unternehmen, Initiativen und Schulen für ihr besonderes Engagement in Sachen Ausbildung. Das Ausbildungs-Ass wird in den Kategorien Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung sowie Ausbildungsinitiativen vergeben. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2020. In den drei Kategorien erhalten die Erstplatzierten je 2.500 Euro, die Zweitplatzierten je 1.500 Euro und die Drittplatzierten je 1.000 Euro. Bewerbungen können online unter www.ausbildungs-ass.de eingereicht werden. Hier

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    Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Dies ist also im jeweiligen [...] die Arbeitnehmer auszahlen. In der Regel hat der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zu verauslagen und die Arbeitsagentur erstattet es ihm. Die Leistung wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen

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    Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Dies ist also im jeweiligen [...] die Arbeitnehmer auszahlen. In der Regel hat der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zu verauslagen und die Arbeitsagentur erstattet es ihm. Die Leistung wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen

  8. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    Ausbildungsbetrieb für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Tarifverträge oder auch Ausbildungsverträge gehen teilweise sogar über die sechs Wochen hinaus. Dies ist also im jeweiligen Einzel- fall zu prüfen. Erst danach kann nach aktuellem Rechtsstand ein Anspruch auf Zahlung von Kurzar- beitergeld für Azubis entstehen. (Beachten Sie hierzu bitte auch 1.2.4 in den beigefüg- ten fachlichen Weisungen

  9. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    Ausbildungsbetrieb für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Tarifverträge oder auch Ausbildungsverträge gehen teilweise sogar über die sechs Wochen hinaus. Dies ist also im jeweiligen Einzel- fall zu prüfen. Erst danach kann nach aktuellem Rechtsstand ein Anspruch auf Zahlung von Kurzar- beitergeld für Azubis entstehen. (Beachten Sie hierzu bitte auch 1.2.4 in den beigefüg- ten fachlichen Weisungen

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    auch Ehepartner) über 20 und unter 30 Std./Woche 0.75 0.00 Vollzeitkraft über 30 Std./Woche 1.0 0.00 Auszubildende/r für alle Auszubildenden 1.0 0.00 Mitarbeiter/in auf 450,00 Euro Basis für alle 450