Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1661 bis 1670 von 2216.

  1. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

    Relevanz:
     
    6%
     

    Amtliche Bekanntmachungen Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 24. Juli.2012 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerks- ordnung ( HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerks- kammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 30.November 2010, beschlossen: § 1 § 1 § 1 § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird unter den

  2. finanzstatut2012.pdf

    Datum: 28.10.2017

    Relevanz:
     
    3%
     

    ionsrücklagen gem. § 15 Abs. 3 Finanzstatut Bilanzergebnis Anlage 2 Finanzplan/ Finanzrechnung Bezeichnung Plan / Jahr Plan / Vorjahr Letztes Ergebnis 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2 [...] Bezeichnung Plan / Jahr Plan / Vorjahr Letztes Ergebnis Erträge aus Beiträgen 1. Handwerkskammerbeiträge 2. ÜBA-Umlage Erträge aus Prüfungsgebühren 3. Ausbildungsprüfungen 4. Meisterprüfungen 5 [...] . Sonstige Zuschüsse Andere Erträge 13. Erträge aus Auflösung von Sonderposten 14. Sonstige ordentliche Erträge 15. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfert igen Leistungen 16. Andere akt ivierte

  3. ueba_beschluss10.pdf

    Datum: 28.10.2017

    Relevanz:
     
    7%
     

    Stand: 25. März 2010 Seite 15 Beruf Ausbildungsjahr / Lehrgang Dauer in Wochen Thema Lehrgangsort Durchführung Träger Informationselektroniker 1222 3 alle Schwerpunkte ab 1 [...] Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 21. Juli 2010 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 22. April 2010 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung [...] /in 16710 29 Gerüstbauer/in 11141 40 Glaser/in 17720 30 Informationselektroniker/in (beide Fachrichtungen) 12223 15 Mechatroniker für Kältetechnik 12210 23 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

  4. beitrag11.pdf

    Datum: 28.10.2017

    Relevanz:
     
    3%
     

    für juristische Personen und GmbH & Co KG sowie die allgemeine ÜBA-Umlage, bestehend aus Grundbetrag und Zusatzbetrag und dem Berufszuschlag. 1. Allgemeiner Kammerbeitrag a) Grundbeitrag: einheitlich 150 Euro b) Zusatzbeitrag: 1 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 15.000 Euro vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einze- lunternehmen [...] Reutlingen hat am 30. November 2010 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der

  5. Relevanz:
     
    9%
     

    Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 30. November 2010 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen vom 26. Februar 1996, zuletzt geändert am 22. Juli 2009, nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. Juli 2009, beschlossen: § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei

  6. Relevanz:
     
    6%
     

    ) aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskam- mer Reutlingen [...] Durchführung Träger Kraftfahrzeug- mechatroniker 1220 6 bis 31. Juli 2011 ab 1. Ausbildungsjahr G-K1/05 ** 1 Grundlagen der Werkstoffbearbeitung BA TÜ HK RT HK RT G-K2/05 ** 1 Grundlagen der Fahrzeuginstandhaltungstechnik BA TÜ HK RT HK RT G-K3/05 2 Messtechnische Grundlagen der Fahrzeugelektrik/- elektronik, Pneumatik und Hydraulik BA TÜ HK RT HK RT ab 2. Ausbildungsjahr K1

  7. Relevanz:
     
    31%
     

    Anlage 1 zum Recht Kompakt "Neue Regeln für Verbraucherverträge" I. Vorvertragliche Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossenen Verträgen Der Unternehmer hat dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen [...] solche Inhalte, 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem

  8. Relevanz:
     
    31%
     

    Anlage 1 zum Recht Kompakt "Neue Regeln für Verbraucherverträge" I. Vorvertragliche Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossenen Verträgen Der Unternehmer hat dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen [...] solche Inhalte, 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem

  9. Relevanz:
     
    1%
     

    - braucherschutzverbände provoziert, denn Verstöße sind mit einfachsten Mitteln (z.B. durch einfache Sucheingabe in einer Suchmaschine) für jedermann auffindbar. Ihr Impressum sollte folgende Punkte enthalten: 1 [...] , die im Rah- men des NEG Website Award 2011 geprüft worden sind, wie- sen insbesondere zwei typische Fehler im Impressum auf: 1. Bei Seiten mit redaktionell-journalisti- schen Inhalten fehlte sehr oft [...] Seite! Es muss spätestens nach zwei Klicks erreicht sein. CheCkliste - Impressum Anforderung Irrelevant Erfüllt Nicht erfüllt 1. Angabe des Namens des Anbieters und des Vertretungsberechtigten

  10. Relevanz:
     
    2%
     

    vorvertragliche Informationen, die in Artikel 246 § 1 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt sind. Konkret handelt es sich um die Information über: „ die wesentlichen [...] - lich wird das Gesetz am 1. Juli 2012 in Kraft treten, so dass eine alsbaldige Umgestaltung der jeweiligen Websites geboten ist. Die Informationen geben einen nicht abschließenden Überblick und