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    Bisher war Bedingung, dass in dem Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen der Ausbildung durchgeführt werden. Künftig können kleine und mittlere Betriebe bereits ab einer Gesamtdauer von acht Wochen mit 1.000 Euro gefördert werden. Wer mindestens 20 Wochen der Ausbildung im Partnerbetrieb durchführen lässt, erhält weiterhin eine Prämie von 2000 Euro. Die Förderung ist als Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten gedacht, die Betrieben entstehen, wenn Teile der Ausbildung in Partnerbetrieben durchgeführt werden. Wirtschaftsminister Pfister will mit der erweiterten Regelung, flexible Lösungen

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    . Ändert sich das Verhältnis, sollte für die Restlaufzeit die lineare Abschreibung genutzt werden. Die degressive AfA gilt nur für Wirtschaftsgüter, die ohne Umsatzsteuer über 1.000 Euro kosten. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro sind sofort absetzbar. Kosten sie über 150 Euro und nicht mehr als 1.000 Euro, gehen sie in einen Sammelposten ein, der als Ganzes über fünf Jahre verteilt mit jeweils

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    Die einjährige Fortbildung richtet sich an an- und ungelernte Bürokräfte. Teil 1 vermittelt das Grundwissen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Büroorganisation, Rechnungswesen sowie Recht und Steuern. Teil 2 vertieft diese Kenntnisse anhand von praxisorientierten Beispielen. Im Anschluss an den Lehrgang kann die Fortbildungsprüfung zum/zur „Büroleiter/in (HWK)“ abgelegt werden. Büropraxis I: 14. Oktober 2009 bis 10. März 2010 (späterer Einstieg ist möglich) Büropraxis II: 24. März 2010 bis 29. September 2010 Die Kosten betragen 820 Euro pro Lehrgangsteil inklusive Lernmittel. Je nach persönlichen

  4. Im Falle eines Straßenunfalls

    Datum: 05.10.2009

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    Nun haben Ambulanzfahrer vorgeschlagen, dass jeder in das Adressbuch des Mobiltelefons die im Notfall zu kontaktierende Person unter dem gleichen Pseudonym einträgt. Das international anerkannte Pseudonym ist: ICE (= In Case of Emergency). Unter diesem Namen sollte man die Person eintragen, welche im Notfall durch Polizei, Feuerwehr oder Erste Hilfe anzurufen ist. Sind mehrere Personen zu kontaktieren, so sollte ICE1, ICE2, ICE3 usw. vermerkt werden.

  5. Relevanz:
     
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    Der mit ver.di ausgehandelte Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk vom 1. August 2006 sei allgemeinverbindlich und Richtlinie für jeden Betrieb des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung in Baden-Württemberg. Das bedeute, dass sich der Geltungsbereich auf Innungsmitglieder sowie Nichtinnungsmitglieder erstrecke. „Das Image des Berufsbildes Friseur wird durch jüngste Darstellungen in den Medien beschädigt. Ein Stundenlohn von drei bis vier Euro ist in einem seriösen Friseursalon nicht angebracht und auf Grund der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages auch nicht zulässig“, meint der

  6. Relevanz:
     
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    Allerdings konnten die Vorjahreszahlen nicht ganz erreicht werden. Zum Stichtag 30. September 2008 lagen 2234 Neuverträge vor. Die Ausbildungsstatistik 2009 weist demnach zurzeit ein leichtes Minus von 4,1 Prozent aus. Ein Ergebnis, das Neth rundum positiv bewertet: „Die Betriebe investieren auch in schwierigen Zeiten in die Ausbildung von Fachkräften. Das ist ein gutes Signal.“ Dies umso mehr, als zur Halbjahresbilanz noch ein Rückgang von rund 15 Prozent ausgewiesen werden musste. Neth führt diesen schleppenden Start in das Ausbildungsjahr in erster Linie auf den konjunkturellen Einbruch vom

  7. Relevanz:
     
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    Mit der Verlängerung des Förderprogramms bis Ende 2014 gehen auch einige Änderungen der Förderrichtlinien einher. Bislang wurden Thermografiegutachten separat gefördert. Künftig können wahlweise thermografische Untersuchungen oder Luftdichtigkeitsmessungen (Blower-Door-Test) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden. Eine weitere Neuerung betrifft die Pflichten der Berater. Sie müssen in Zukunft genau prüfen, ob Mieter und Pächter über die Zustimmung der Eigentümer verfügen. Die neue Richtlinie tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Neutral und umfassend Die Vor-Ort-Beratung besteht aus drei

  8. Relevanz:
     
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    Die Zahl der Arbeitsunfälle im Handwerk ist gesunken, von 8 Prozent (2008) auf 7,1 Prozent im ersten Halbjahr 2009. Während die Arbeit von Jahr zu Jahr weniger unfallträchtig wird, scheinen die psychischen Belastungen für den Einzelnen zuzunehmen. Das zeigt sich an der weiteren Zunahme von psychischen Erkrankungen von 6,6 Prozent im Jahr 2008 auf 6,8 Prozent im ersten Halbjahr 2009. Zwar steigt der Krankenstand insgesamt an, doch die einzelnen Ausfallzeiten werden immer kürzer: Im ersten Halbjahr 2009 dauerte ein Krankheitsausfall durchschnittlich 11,2 Tage. Vor fünf Jahren waren es noch 12,2 Tage

  9. Relevanz:
     
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    Dies hat sich gründlich geändert. Die zuletzt bekannt gewordenen Datenschutzskandale in Konzernen haben die Öffentlichkeit gehörig aufgeschreckt. Die Einsicht, dass klare Regeln erforderlich sind, mündete nun in einer Festschreibung des Arbeitnehmerdatenschutzes im Bundesdatenschutzgesetz. Am 1. September 2009 ist der neue § 32 BDSG als Grundsatzparagraph in Kraft getreten. § 32 BDSG schränkt nunmehr insbesondere die Überwachungsmöglichkeiten seitens des Arbeitgebers bezüglich der Internetnutzung seiner Arbeitnehmer ein. Zwar darf der Arbeitgeber nach wie vor Daten seiner Beschäftigten erheben

  10. Relevanz:
     
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    Neth ist dennoch zuversichtlich, dass sich die Ausbildungszahlen bis zum Jahresende an die Zahlen vom letzten Jahr anpassen. Aller Erfahrung nach sei auch für dieses Jahr mit zahlreichen Nachzüglern z