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    Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch - naturwissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlosse

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    Zulassungs-/Aufsichtsbehörde Berufsrechtliche Regelungen Die ZDH-Experten weisen darauf hin, dass insbesondere Tischlerbetriebe nicht zur Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG sowie zu Angabe im Falle bestimmter reglementierter Berufe gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG verpflichtet sind. Tipp: Abmahnung umgehend per Musteranschreiben zurückweisen Der ZDH empfiehlt allen Betrieben, die zur

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    Internetseiten der Handwerkskammer Reutlingen fündig. Für das Ausbildungsjahr 2009 sind bereits 75 Lehrstellen eingetragen. Nicht zu vergessen die 233 Praktikantenstellen, die von mehr als 130 Betrieben angeboten

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    Die Handwerkskammer Reutlingen weist daher nochmals darauf hin, dass alle privaten Haushalte, Hauseigentümer wie auch Mieter, von dieser Regelung profitieren können. Abzugsfähig sind die Arbeitskosten bei sämtlichen Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen im Haushalt. Jährlich können bis zu 600 Euro (20 Prozent von maximal 3.000 Euro) steuermindernd geltend gemacht werden. Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung. Und so funktioniert es in der Praxis: Familie Maier hat im Kalenderjahr 2007 Arbeitskosten für Malerarbeiten in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. Für

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    Die Umweltzone mit Fahrverboten tritt am 1. März 2008 in Kraft. Die Umweltzone umfasst in Reutlingen die Oststadt sowie das südliche Stadtgebiet, begrenzt durch die Alteburg- und Wörthstraße. In Tübingen liegen die Industrie- und Gewerbegebiete sowie Straßen für den Durchgangsverkehr außerhalb der Umweltzone und bleiben weiterhin für alle Fahrzeuge offen. Ebenfalls für alle Fahrzeuge anfahrbar bleiben die innenstadtnahen Parkhäuser Metropol und Neckar. Für die Patienten und Besucher des Klinikums können über den Nordring die Parkhäuser CRONA für die Bergkliniken und Röntgenweg für die

  6. Jugendschutzgesetz

    Datum: 14.01.2008

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    § 3 des JuSchG schreibt vor, dass Gewerbetreibende in ihrem Betrieb die geltenden Vorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen müssen. Der Aushang des einschlägigen Gesetzeswortlauts reicht hierbei aus. Das gilt insbesondere für Betriebe, die neben der traditionell handwerklichen Leistung alkoholische Produkte oder Tabakwaren anbieten. Seit dem 1. September [...] und Jugendliche unter 16 Jahren galt, jetzt wird auch die Jugendgruppe, die 16 Jahre oder älter ist, erfasst. Ab dem 1. Januar 2009 dürfen darüber hinaus Tabakwaren in Automaten nicht mehr an Orten

  7. Relevanz:
     
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    Zum 1. August 2008 wird voraussichtlich die Erprobungsverordnung über die Berufsausbildung zum „Speiseeishersteller/in“ in Kraft treten. Der neue Beruf wird auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes als Erprobungsverordnung mit einer Laufzeit von fünf Jahren erlassen. Ausgebildet wird in Eiscafés und Konditoreien. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um [...] anerkannten Ausbildungsberufe wird zum 1. August 2008 voraussichtlich um den/die Fotomedienfachmann/-frau ergänzt. Foto- und Bildmedienprodukte unterliegen einem schnellen Wandel. Neue Technologien bieten

  8. Relevanz:
     
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    Gefördert werden dabei neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gefördert werden – bis zu zwei Jahre lang – 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis maximal 6.000 Euro pro Platz und Jahr. Beteiligen können sich Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten. In einem Flyer finden Sie weitere Informationen.

  9. Unfallanzeigen von Betrieben

    Datum: 14.01.2008

    Relevanz:
     
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    Seitdem sind die Regierungspräsidien für Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen oder die sogenannte IVU-Anlagen betreiben, zuständig; für die übrigen Unternehmen liegt die Zuständigkeit bei

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    Fahrten. Bei Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen gelten diese Ausnahmen ent-sprechend. (s. § 1(2) FPersV). Mit der neuen Fahrpersonalverordnung konnten aber folgende handwerksfreundliche Erweiterungen [...] Trans-porte, Gartenbauunternehmen und Pannenfahrzeuge (bis 100 km vom Betriebsstandort) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (siehe § 1 (2); § 18 FPersV). Das Arbeitszeitgesetz gilt (für Arbeitnehmer)